Die folgende Garantie gilt für das Geräuschdämpfungssystem; sie gilt zusätzlich zur BESCHRÄNKTEN MOTORRADGARANTIE und der BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DAS KRAFTSTOFFDAMPFRÜCKHALTESYSTEM und trifft nur auf in den USA verkaufte Motorräder zu.
Harley-Davidson Motor Company garantiert, dass dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs konform den zutreffenden Vorschriften der US-Behörde EPA hergestellt wurde (geprüft nach F-76 Testfahrtverfahren) und diesen entsprach und dass es für 1 Jahr oder 6000 km (3730 mi) (je nachdem was zuerst eintritt) frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, die dazu führen, dass das Motorrad die Normen der US-Behörde EPA nicht einhält. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
ES BESTEHT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE (MIT AUSNAHME DER SEPARATEN MOTORRAD- UND EMISSIONSGARANTIEN) FÜR DAS MOTORRAD. JEGLICHE STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BESCHRÄNKT SICH AUF DIE DAUER DIESER GARANTIE.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen stillschweigender Garantien unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u.U. nicht.
Die Garantiedauer beginnt am Tag das Auslieferung des Motorrads an den ersten Einzelhandelskunden oder, falls das Motorrad als Demo- oder Firmenfahrzeug vor dem Verkauf im Einzelhandel in Betrieb genommen wurde, am Datum der Inbetriebsstellung.
DIE FOLGENDEN PUNKTE SIND VON DER GARANTIE FÜR DAS GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEM AUSGESCHLOSSEN:
  1. Ausfälle aufgrund von Missbrauch, Änderungen oder Unfällen, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben.
  2. Austausch, Ausbau oder Modifizierung eines Teils des GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEMS (bestehend aus dem Auspuffsystem und der Baugruppe Lufteinlass/Filter) durch Teile, die für den Einsatz im Straßenverkehr nicht gesetzlich zugelassen sind.
  3. Alle Motorräder, auf denen die Kilometerstandanzeige so geändert wurde, dass der Kilometerstand nicht bestimmt werden kann.
  4. HARLEY-DAVIDSON UND SEINE HÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLORENE ZEIT, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u.U. keine Anwendung.
Weitere Rechte
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie weitere Rechte, die in verschiedenen Bundesstaaten/Ländern unterschiedlich sind.
Empfehlungen für erforderliche Wartung
Es wird empfohlen, dass Wartung am Geräuschdämpfungssystem von einem Harley-Davidson-Vertragshändler unter Verwendung von originalen Harley-Davidson-Ersatzteilen durchgeführt wird. Wartung, Austausch oder Reparatur des Geräuschdämpfungssystems kann von einer beliebigen anderen qualifizierten Werkstatt/Mechaniker durchgeführt werden. Nicht-Originalteile dürfen nur dann verwendet werden, wenn solche Teile den Normen der US-Behörde EPA entsprechen.
Harley-Davidson Motor Company P.O. Box 653 Milwaukee, Wisconsin 53201, USA