24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson-Motorrad/jeden Harley-Davidson-Beiwagen des Modelljahres 2012, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson-Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar.
ES BESTEHT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE (MIT AUSNAHME DER SEPARATEN ABGAS- UND BESCHRÄNKTEN GERÄUSCHEMISSIONSGARANTIEN) FÜR DAS MOTORRAD/DEN BEIWAGEN. Jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck ist auf die Dauer der ausdrücklichen Garantie beschränkt, oder auf die Dauer, die in den Garantiestatuten Ihres Staates festgelegt ist, je nachdem, welche kürzer ist. Die stillschweigende Gewährleistung ist nicht auf spätere Erwerber/Käufer übertragbar.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen stillschweigender Garantien unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung nicht.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS/BEIWAGENS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u.U. keine Anwendung.
Diese beschränkte Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechtsansprüche; möglicherweise haben Sie weitere Rechte, die in verschiedenen Bundesstaaten/Ländern unterschiedlich sind.
Für diese beschränkte Garantie gelten die folgenden Bestimmungen:
Dauer
  1. Diese beschränkte Garantie gilt für die Dauer von 24 Monaten ab dem (a) Datum des Erstkaufs und der Auslieferung durch einen Harley-Davidson-Vertragshändler, spätestens jedoch ab (b) dem dritten Jahrestag des letzten Tages des Modelljahres des Motorrads/Beiwagens. Der Harley-Davidson-Vertragshändler wird ein elektronisches Verkaufs- und Garantieregistrierungsformular einreichen, damit die beschränkte Garantie wirksam wird.
  2. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads/Beiwagens während der beschränkten Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
Verpflichtungen des Eigentümers
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte Motorrad/Beiwagen auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson-Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen so bald wie möglich vorzunehmen.
Harley-Davidson Motor Company P.O. Box 653 Milwaukee, Wisconsin 53201 USA
Ausschließungen
Motorräder/Beiwagen, auf die folgende Bedingungen zutreffen, sind von der beschränkten Garantie ausgenommen:
  1. Motorräder/Beiwagen, die nicht gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wurden.
  2. Mit denen unsachgemäß umgegangen wurde, die vernachlässigt wurden, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, die im Gelände benutzt oder zu Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden.
  3. Das Motorrad wurde nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes hergestellt, auf dem es registriert ist.
  4. Das Motorrad hat Gelände- oder Rennbestandteile zur Leistungsverbesserung eingebaut oder hat andere nicht genehmigte Änderungen. Diese Änderungen können die gesamte bzw. einen Teil Ihrer beschränkten, neuen Motorrad/Beiwagen-Garantie außer Kraft setzen. Für Details einen Harley-Davidson Vertragshändler aufsuchen.
  5. Höhere Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufstände, Naturkatastrophen, einschließlich aber nicht beschränkt auf nukleare Kontamination, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben, Hochwasser oder andere Verhältnisse, die außerhalb der Kontrolle von Harley-Davidson sind.
  6. Das in einen Unfall, eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
Weitere Einschränkungen
Diese Garantie gilt nicht für:
  1. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder für den Ersatz von Teilen, die normalem Verschleiß und normaler Abnutzung unterliegen, jedoch nicht darauf beschränkt, wie die folgenden: Reifen, Schmierung, Öl- und Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremse, Einstellung von Kupplung und Kette/Riemen und Austausch der Kette.
  2. Optische Beanstandungen, die auf mangelhafte Sorgfalt oder Pflege seitens des Besitzers oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Beanstandungen aufgrund von Werksmaterial- oder Verarbeitungsfehlern, die unter diese beschränkte Garantie fallen).
  3. Optische Beanstandungen, die bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom verkaufenden Harley-Davidson-Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden.
  4. Mängel oder Schäden am Motorrad/Beiwagen, die durch Veränderungen bedingt sind, welche nicht den Werksvorgaben von Harley-Davidson entsprechen.
  5. Schäden, die durch den Einbau oder die Nutzung von Nicht-Harley-Davidson-Bauteilen verursacht werden, einschließlich von einem Vertragshändler eingebauter Bauteile, die zum Ausfall eines Harley-Davidson-Bauteils führen. Beispiele umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, leistungssteigernde Antriebsstrangbauteile oder Software, Auspuffanlagen, nicht zugelassene Reifen, Tieferlegungssätze, Lenker, mit der werkseitigen elektrischen Anlage verbundenes Zubehör usw.
Wichtig: Sorgfältig durchlesen
  1. Unsere Harley-Davidson-Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäftes und verkaufen möglicherweise auch andere Produkte. Aus diesem Grund IST HARLEY-DAVIDSON FÜR DIE SICHERHEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG VON TEILEN, ZUBEHÖR ODER DESIGN-MODIFIKATIONEN EINSCHLIESSLICH U. A. DER ARBEITSAUSFÜHRUNG, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT BZW. ZUGELASSEN SIND, JEDOCH VON HARLEY-DAVIDSON-VERTRAGSHÄNDLERN VERKAUFT UND/ODER EINGEBAUT WERDEN, NICHT HAFTBAR.
  2. Diese beschränkte Garantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Harley-Davidson. Er gilt getrennt und unabhängig von Garantien, die von einem Harley-Davidson-Vertragshändler erhalten oder erworben werden können. Der Harley-Davidson-Vertragshändler ist nicht dazu berechtigt, die Bedingungen dieser beschränkten Garantie auf beliebige Weise zu ändern, anzupassen oder zu modifizieren.
  3. Alle von Harley-Davidson genehmigten Garantiearbeiten oder Garantieteile entheben Harley-Davidson nicht des Rechts, später in zutreffenden Fällen Ausnahmeregelungen geltend zu machen.