24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
Diese beschränkte Garantie, nachfolgend als „H-D - Motorradgarantie“ bezeichnet, gilt für alle Personen, die ein neues Modell der Baureihe 2019 oder Vorgängermodelle von Harley-Davidson Motorrädern ab dem 1. Januar 2019 in Australien und Neuseeland erwerben.
Ihre Verbraucherrechte
Die mit dieser H-D-Motorradgarantie gewährten Vorteile gelten zusätzlich und entziehen keine anderen Rechte oder Rechtsmittel, die nach australischen oder neuseeländischen Gesetzen, einschließlich der Verbraucherschutzgesetze, hinsichtlich des Motorrads gelten.
In Australien werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „Australian Consumer Law“ (Verbraucherschutzgesetz) nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Erstattung bei größeren Defekten und Entschädigung für andere nicht angemessene vorhersehbare Verluste oder Schäden. Sie haben auch Anspruch auf die Reparatur oder den Ersatz von Produkten, wenn die Produkte keine akzeptable Qualität vorweisen und das Versagen nicht auf einen größeren Defekt zurückzuführen ist.
In Neuseeland werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „New Zealand Consumer Guarantees Act“ (Neuseeländische Verfügung bzgl. Verbrauchergarantien) nicht ausgeschlossen werden können.
Garantie
Diese H-D-Motorradgarantie wird von der Harley-Davidson, Motor Company, P.O. bereitgestellt. Box 653, Milwaukee, Wisconsin 53201, U.S.A, Telefon: +1 (414) 343-4056, („Harley-Davidson“).
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson Motorrad des Modelljahres 2019, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Werksmaterial- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden.
Im Rahmen dieser H-D-Motorradgarantie ist die Reparatur und der Austausch von Ersatzteilen Harley-Davidson's einzige Verpflichtung und ihr einziger Anspruch, wobei Ihnen jedoch u. U. andere australische oder neuseeländische Rechte zustehen.
Hinweis: Zur Reparatur gebrachte Produkte können durch generalüberholte Produkte des gleichen Typs ersetzt werden. Generalüberholte Bauteile können zur Reparatur von Produkten verwendet werden.
Für diese H-D-Motorradgarantie gelten die folgenden Bestimmungen:
Garantielaufzeit
Die Geltungsdauer dieser H-D-Motorradgarantie beträgt vierundzwanzig Monate ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte:
(a) Datum der Lieferung des Motorrads durch einen Harley-Davidson Vertragshändler an den ersten Einzelhandelskunden oder
(b) dem dritten Jahrestag des letzten Tages des Modelljahrs des Motorrads (wenn es vor diesem Datum nicht an einen Einzelhandelskunden verkauft wurde).
Der Harley-Davidson Vertragshändler wird ein elektronisches Verkaufs- und Garantieregistrierungsformular einreichen, damit die H-D-Motorradgarantie wirksam wird.
Hinweis: Wenn das Motorrad als Demo-Fahrzeug oder Firmenfahrzeug benutzt wurde, kann die Garantiezeit vor dem ersten Verkauf im Einzelhandel begonnen haben bzw. abgelaufen sein. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
Ein nicht abgelaufener Teil dieser H-D-Motorradgarantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden. Im Abschnitt EIGENTÜMERKONTAKTINFORMATIONEN im Fahrerhandbuch finden Sie Informationen bezüglich der Mitteilung von Eigentümerwechsel.
Inanspruchnahme der Gewährleistung
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der Garantiezeit zu einem Vertragshändler bringen. Das Netzwerk der Harley-Davidson Vertragshändler ist bereits groß und vergrößert sich zunehmend. Aktuelle Kontaktinformationen und einen Vertragshändler in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Website unter www.h-d.com.au.
Unser Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und, abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, so bald wie möglich vorzunehmen.
Sie müssen Ihr Motorrad nach Ausführung der Garantieleistung auf eigene Kosten beim Vertragshändler abholen.
Ausschließungen
Diese H-D-Motorradgarantie gilt nicht für folgende Motorräder (oder Teile oder Zubehör):
  1. Motorräder/Beiwagen, die nicht gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wurden.
  2. Mit denen unsachgemäß umgegangen wurde, die vernachlässigt wurden, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, die im Gelände benutzt oder zu Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden.
  3. Die ursprünglich nicht für die Verwendung oder den Verkauf in Australien oder Neuseeland hergestellt wurden und/oder nicht die Zulassungsvorschriften von Australien und Neuseeland erfüllen.
  4. In die Gelände- oder Hochleistungskomponenten eingebaut wurden, um die Leistung zu erhöhen oder an denen nicht genehmigte Modifizierungen vorgenommen wurden. Diese Modifikationen können die gesamte bzw. einen Teil Ihrer neuen H-D-Motorradgarantie außer Kraft setzen. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
  5. Wenn Schäden durch höhere Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, Naturkatastrophen, darunter, jedoch nicht beschränkt auf, nukleare Kontamination, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder jeglichen anderen Umständen, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen, verursacht wurden oder Harley-Davidson seiner H-D-Motorradgarantie aufgrund der genannten Ereignisse nicht nachkommen kann.
  6. Das in einen Unfall, eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
Hinweis: Auch wenn diese H-D-Motorradgarantie die weiter oben beschriebenen Umstände nicht abdeckt, haben Sie nach australischem und neuseeländischem Recht u. U. andere Rechte, einschließlich des „Australian Consumer Law“ (Verbraucherrecht).
Weitere Einschränkungen
Diese H-D-Motorradgarantie gilt nicht für:
  1. Teile und Zubehör für Ihr Motorrad, die nicht von Harley-Davidson hergestellt werden oder jegliche Schäden am Motorrad, die durch den Einbau solcher Teile und Zubehör entstehen, selbst wenn solche Teile und Zubehör am Motorrad am Tag des Erstverkaufs angebaut werden. Für solche Teile und Zubehör kann eine separate Gewährleistung von Dritten gelten. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
  2. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder den Ersatz von Teilen bei normalem Verschleiß und normaler Abnutzung, insbesondere: Glühlampen, Reifen, Schmierung, Öl- und Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremse, Einstellung von Kupplung und Kette/Riemen und Austausch der Kette.
  3. Optische Beanstandungen, die auf unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Wartung seitens des Eigentümers oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Beanstandungen aufgrund von Werksmaterial- oder Verarbeitungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit unter diese Garantie fallen).
  4. Optische Beanstandungen, die bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom verkaufenden Harley-Davidson Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden.
  5. Defekte oder Schäden am Motorrad, die von Änderungen hervorgerufen wurden, die nicht in Übereinstimmung mit Harley-Davidsons Werksvorgaben durchgeführt wurden, einschließlich dem Einbau von Hochleistungskomponenten oder Teilen für abgeschlossene Rennstrecken sowie das Hinzufügen von Zubehör oder Teilen, damit das Motorrad höheren Belastungen standhält, die außerhalb der Empfehlungen von Harley-Davidson liegen.
  6. Schäden, die durch den Einbau oder die Nutzung von Bauteilen anderer Hersteller verursacht werden, einschließlich von einem Vertragshändler eingebauter Bauteile, die zum Ausfall eines Harley-Davidson Bauteils führen. Beispiele umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, leistungssteigernde Antriebsstrangbauteile oder Software, Auspuffanlagen, nicht zugelassene Reifen, Tieferlegungssätze, Lenker, mit der werkseitigen elektrischen Anlage verbundenes Zubehör, Anhängerkupplungen usw.
Hinweis: Auch wenn diese H-D-Motorradgarantie die weiter oben beschriebenen Umstände nicht abdeckt, haben Sie nach australischem und neuseeländischem Recht u. U. andere Rechte, einschließlich des „Australian Consumer Law“ (Verbraucherrecht).
Wichtig: Sorgfältig durchlesen
  1. Unsere Harley-Davidson Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäfts und verkaufen möglicherweise auch Produkte, die nicht von Harley-Davidson stammen. Aus diesem Grund IST HARLEY-DAVIDSON FÜR DIE SICHERHEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG VON TEILEN, ZUBEHÖR ODER DESIGN-MODIFIKATIONEN, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT BZW. ZUGELASSEN SIND, JEDOCH VON HARLEY-DAVIDSON VERTRAGSHÄNDLERN U. U. VERKAUFT UND/ODER EINGEBAUT WERDEN, NICHT HAFTBAR.
  2. Diese H-D-Motorradgarantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Harley-Davidson. Er gilt getrennt und unabhängig von Garantien, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler erhalten oder erworben werden können. Der Harley-Davidson Vertragshändler ist nicht dazu berechtigt, die Bedingungen dieser H-D-Motorradgarantie auf beliebige Weise zu ändern, anzupassen oder zu modifizieren.
Alle von Harley-Davidson genehmigten Garantiearbeiten oder Garantieteile entheben Harley-Davidson nicht des Rechts, später in zutreffenden Fällen Ausnahmeregelungen oder Ausschlüsse geltend zu machen, bei denen Harley-Davidson zu einem späteren Zeitpunkt zu der Erkenntnis gelangt, dass der Ausschluss oder der Garantieanspruch anderweitig nicht die Bestimmungen dieser H-D-Motorradgarantie erfüllt.
Umweltfaktoren
  1. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an einer Komponente nur einmal unter bestimmten Bedingungen ab. Wenn an einem Fahrzeug eine oder mehrere dieser Bedingungen an mehr als einer Komponente vorliegen, wird die Garantieabdeckung abgelehnt.
  2. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an mehreren Komponenten nur ab, wenn es sich um dieselbe Komponente handelt (beide Spiegel, beide Fahrertrittbretter usw.).
  3. Die Garantie deckt keine Rost- oder Korrosionsschäden und/oder Lochfraß an den Rädern ab, soweit der Zustand nicht ordnungsgemäß in der DPQA dokumentiert wurde. Für garantieberechtigte Zustände siehe den Leitfaden zur kosmetischen Qualität.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Rost/Korrosion und/oder Lochfraß infolge von Schäden durch Fremdkörper auf der Fahrbahn, Gefahrenquellen, Vernachlässigung, Chemikalienbelastung oder Missbrauch des Motorrads.
  5. Die Garantie deckt keine Rost- oder Korrosionsschäden in den Kraftstofftanks ab.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das Motorrad vor jeglichen kosmetischen Mängeln zu schützen, die sich aus dem Gebrauch und/oder aus Witterungseinflüssen ergeben.