Harley-Davidson garantiert, dass Ihr Harley-Davidson Radio bei normalem Gebrauch und Wartung frei von werkseitigen Material- und Verarbeitungsfehlern ist, und zwar für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten beginnend entweder mit (a) dem Erstkaufdatum des Motorrads, in dem das Radio eingebaut wurde, oder (b) dem dritten Jahrestag des letzten Tages des Modelljahrs des Motorrads, in dem das Radio eingebaut wurde. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der beschränkten Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden. Wenn das Motorrad als Demo-Fahrzeug oder Firmenfahrzeug benutzt wurde, kann die beschränkte Garantiezeit vor dem ersten Verkauf im Einzelhandel begonnen haben bzw. abgelaufen sein. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
Diese beschränkte Garantie deckt keine Schäden aufgrund von Missbrauch, falscher Verwendung oder inkorrektem Einbau ab oder Radios, die auf Motorrädern eingebaut wurden, die bei Harley-Davidson als Sammlerfahrzeuge registriert wurden. Die beschränkte Garantie deckt keine Synchronisierungsprobleme oder eine nicht ordnungsgemäße Funktionsweise des Radios ab, die durch ein inkompatibles Telefon oder sonstiges Medienspeichergerät (MP3, USB-Stick usw.) verursacht wurde. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen. Die Verwendung von Aftermarket-Teilen kann Ihre beschränkte Garantie vollständig oder teilweise nichtig machen.
Reparaturen unter bestimmten Umständen sind durch diese beschränkte Garantie nicht abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel:
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bringen Sie Ihr Motorrad mit intaktem Soundsystem auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson Vertragshändler. Harley-Davidson Vertragshändler sollten in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen.
Die Garantieleistung ist ausdrücklich auf die Reparatur oder Instandsetzung (die ein generalüberholtes Ersatzradio enthalten kann) ohne Berechnung von Ersatzteilen und Arbeitszeit jedes Bauteils begrenzt, welches sich als defekt erweist. DIE GARANTIELEISTUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, KOSTEN ODER AUSLAGEN EINSCHLIESSLICH ZEITVERLUST, UNANNEHMLICHKEITEN, GEWERBLICHEN VERLUST ODER VERLUST DER FAHRZEUGNUTZUNG, WELCHE AUF EIN ALS DEFEKT ERMITTELTES TEIL ZURÜCKZUFÜHREN IST.
FÜR DAS RADIO WERDEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. JEDE STILLSCHWEIGENDE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIESES RADIO, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DEN WIEDERVERKAUF ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IST AUSDRÜCKLICH AUF DIE DAUER DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE BESCHRÄNKT.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Weitere Rechte
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte zusätzliche Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie, je nach Land, noch weitere Rechte.