Die folgende Garantie gilt für das Geräuschdämpfungssystem; sie gilt zusätzlich zur BESCHRÄNKTEN MOTORRADGARANTIE und der BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DAS KRAFTSTOFFDAMPFRÜCKHALTESYSTEM und trifft nur auf in den USA verkaufte Motorräder zu.
Die Harley-Davidson Motor Company garantiert dem Ersteigentümer und allen nachfolgenden Eigentümern, dass dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs so konstruiert und gebaut ist, dass die zutreffenden Bestimmungen der US-amerikanischen „Environmental Protection Agency“ (gemäß Testverfahren „F-76 Drive-By“) erfüllt werden, und dass es keine Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist, durch die das Fahrzeug innerhalb eines (1) Jahres ab Erstverkauf und Auslieferung von einem Harley-Davidson Vertragshändler oder eines (1) Jahres ab dem [zweiten] Jahrestags des letzten Tags des jeweiligen Modelljahrs des Motorrads oder 6.000 km (3730 mi) – je nach dem, was zuerst eintritt – die Normen und Bestimmungen der US-amerikanischen „Environmental Protection Agency“ nicht mehr erfüllt. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden. Wenn das Motorrad als Demo-Fahrzeug benutzt wurde, kann die Garantiezeit vor dem ersten Verkauf im Einzelhandel begonnen haben bzw. abgelaufen sein. Ein Harley-Davidson-Händler hat weitere Informationen dazu.
ES BESTEHT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE (MIT AUSNAHME DER SEPARATEN MOTORRAD- UND EMISSIONSGARANTIEN) FÜR DAS MOTORRAD. JEGLICHE STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BESCHRÄNKT SICH AUF DIE DAUER DIESER GARANTIE.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen stillschweigender Garantien unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u.U. nicht.
Die beschränkte 2-Jahres-Garantiedauer beginnt am Tag der Auslieferung des Motorrads an den ersten Einzelhandelskunden oder, falls das Motorrad als Demo- oder Firmenfahrzeug vor dem Verkauf im Einzelhandel in Betrieb genommen wurde, ab dem Datum der Inbetriebsstellung.
DIE FOLGENDEN PUNKTE SIND VON DER GARANTIE FÜR DAS GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEM AUSGESCHLOSSEN:
  1. Ausfälle aufgrund von Missbrauch, Änderungen, oder versäumten Wartungsaufgaben, die in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben sind.
  2. Austausch, Ausbau oder Modifizierung eines Teils des GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEMS (bestehend aus dem Auspuffsystem und der Baugruppe Lufteinlass/Filter) durch Teile, die aufgrund ihres Geräuschpegels für den Einsatz im Straßenverkehr nicht gesetzlich zugelassen sind.
  3. Alle Motorräder, auf denen die Kilometerstandanzeige so geändert wurde, dass der Kilometerstand nicht bestimmt werden kann.
  4. HARLEY-DAVIDSON UND SEINE HÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u.U. keine Anwendung.
Weitere Rechte
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie weitere Rechte, die in verschiedenen Bundesstaaten/Ländern unterschiedlich sind.
Empfehlungen für erforderliche Wartung
Es wird empfohlen, dass Wartung am Geräuschdämpfungssystem von einem Harley-Davidson-Vertragshändler unter Verwendung von originalen Harley-Davidson-Ersatzteilen durchgeführt wird. Wartung, Austausch oder Reparatur des Geräuschdämpfungssystems kann von einer beliebigen anderen qualifizierten Werkstatt/Mechaniker durchgeführt werden. Nicht-Originalteile dürfen nur dann verwendet werden, wenn solche Teile den Normen der US-Behörde EPA entsprechen.
Harley-Davidson Motor Company P.O. Box 653 Milwaukee, Wisconsin 53201, USA