24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
Die Harley-Davidson Motor Company Inc. garantiert für jedes neue Harley-Davidson® Motorrad des Modelljahres 2024, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar. Diese beschränkte Garantie bezieht sich nur auf die unten aufgeführte Geltungsdauer.
Niemand, einschließlich der Harley-Davidson Händler, darf diese Garantie vollständig oder teilweise ändern, erweitern oder einen Rechtsanspruch daraus geltend machen. Als Bedingung für diese Garantie sind Sie für die sachgemäße Benutzung, Wartung und Pflege des Motorrads, wie in der Bedienungsanleitung ausgeführt, verantwortlich. Harley-Davidson empfiehlt, eine Kopie der Wartungsprotokolle und Quittungen aufzubewahren.
Mit Ausnahme der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Punkte wird diese Garantie nicht ungültig, wenn Sie Ihr Motorrad von einer Werkstatt warten lassen, die kein Harley-Davidson Vertragshändler ist, und auch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen allein führt nicht zum Erlöschen dieser Garantie.
Harley-Davidson kann jedoch die Garantieabdeckung für Defekte oder Schäden ausschließen, die durch nicht autorisierte (a) Teile, (b) Wartung oder (c) Verwendung des Fahrzeugs, einschließlich Defekte oder Schäden durch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen oder die Verwendung des Fahrzeugs für Rennen oder Wettbewerbe, verursacht wurden, und die Verweigerung der Deckung kann auf dem Einbau von Teilen beruhen, die für eine nicht autorisierte Verwendung des Fahrzeugs vorgesehen sind, wie z. B. eine Anhängerkupplung.
Darüber hinaus schließt Harley-Davidson die Garantieabdeckung für jedes in den Vereinigten Staaten zugelassene Harley-Davidson Motorrad aus und verweigert alle Garantieansprüche für funktionale Defekte von Komponenten des Antriebsstrangs, wenn das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt aufgerüstet wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde, oder wenn Harley-Davidson oder ein Harley-Davidson Vertragshändler über Informationen verfügt, die zeigen, dass das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt getunt wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde.
Haftungsausschlüsse und Einschränkungen
FÜR DAS MOTORRAD WERDEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IST AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE ODER AUF DIE DAUER BESCHRÄNKT, DIE IN DEN GARANTIESTATUTEN IHRES BUNDESSTAATES VORGESCHRIEBEN IST, JE NACHDEM, WELCHE KÜRZER IST. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE WIRD NICHT AUF NACHFOLGENDE KÄUFER DES MOTORRADS ÜBERTRAGEN.
DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GILT NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ VERWENDET WIRD; AUCH DANN NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ AUSGESTATTET IST.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen gesetzlicher Gewährleistungen unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u. U. nicht.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
Harley-Davidson und Ihr Händler übernehmen keine Haftung für Zeit- oder Einkommensverluste, Unannehmlichkeiten, Verluste durch Transport oder Einsatz Ihres Motorrads, die Kosten eines Mietmotorrads, Kraftstoff, Reisen, Verpflegung oder Unterkunft, oder sonstige Neben- oder Folgeschäden.
Schadenersatzforderungen werden unter Umständen nicht beglichen, sofern geltendes Recht deren Haftungsausschluss nicht untersagt. Sie können keine Gewährleistungsansprüche als Vertreter bei einer Sammelklage, als selbstständiger Staatsanwalt, oder im Rahmen einer sonstigen Vertreterschaft geltend machen. Harley-Davidson übernimmt keine Haftung für aus Lieferverzögerungen oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen entstandenen Ansprüche.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte zusätzliche Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie, je nach Land, noch weitere Rechte.
Dauer der Garantie
  1. Die Geltungsdauer dieser beschränkten Garantie beträgt 24 Monate ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte:
    1. dem Datum des Erstkaufs im Einzelhandel und der Auslieferung des Motorrads von einem Harley-Davidson Vertragshändler oder:
    2. Zwei (2) Jahre nach dem Modelljahr der Markteinführung des betreffenden Motorrads.
      1. Beispiel: Die Garantie für ein nicht verkauftes Fahrzeug aus dem Jahr 2022 beginnt, wenn die Auslieferung der Modelle aus dem Jahr 2024 beginnt.
  2. Der Harley-Davidson-Vertragshändler wird ein elektronisches Verkaufs- und Garantieregistrierungsformular einreichen, damit die beschränkte Garantie wirksam wird.
  3. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der beschränkten Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
Pflichten des Eigentümers
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson-Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen.
Ausschließungen
Bei Straßenmotorrädern deckt diese beschränkte Garantie keine Ansprüche ab, die sich aus Folgendem ergeben:
  1. Wenn das Motorrad nicht gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird, einschließlich der Abschnitte „Wartungspflichten“, „Wartungsintervalle und -potokoll“ und "“Wartung und Schmierung“.
  2. Unsachgemäßer Umgang, Vernachlässigung, nicht ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung im Gelände oder Einsatz bei Rennen oder sonstigen Wettbewerben.
  3. Motorräder, die nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Marktes hergestellt wurden, in dem sie zugelassen sind.
  4. Mängel oder Schäden, die durch den Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten zur Leistungssteigerung oder durch andere nicht genehmigte Modifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Anhängerkupplung, verursacht wurden. Dies gilt auch für die Verwendung von Harley-Davidson Originalteilen in nicht genehmigten Anwendungen.
  5. Einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder anderen Umstände, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen.
  6. Ein Motorrad, das in einen Unfall oder eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
  7. Ein Motorrad, bei dem (A) Radio- / TFT-Anzeigesynchronisierungsprobleme, (B) nicht ordnungsgemäß funktionierendes Radio / TFT-Display, (C) Schäden am Radio / TFT-Display auftreten, die verursacht werden durch: einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Telefon- oder andere Medienspeichergeräte (MP3, externes Laufwerk usw.), Software, abnormale Verwendung, nicht autorisierte Modifikation, Computerviren oder die Installation nicht autorisierter Software, Peripheriegeräte und Anlagen (Zubehör, GPS/Satelliten-Einheiten).
    1. Zu den Ersatzteilen im Rahmen dieser Garantie kann auch ein generalüberholtes Funkgerät gehören.
On-Road/Off-Road-Fahrzeuge
Harley-Davidsons Pan America wurde für Straßeneinsätze und mäßige Geländeeinsätze entwickelt. Dazu gehört der Einsatz auf asphaltierten Straßen, Schotterstraßen und präparierten Pisten, umfasst jedoch keine Wettkampfstrecken, Rallyerouten oder ähnliche Nutzungen.
Bei Straßen- und Geländemotorrädern deckt diese beschränkte Garantie keine Ansprüche ab, die sich aus Folgendem ergeben:
  1. Wenn das Motorrad nicht gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird, einschließlich der Abschnitte „Wartungspflichten“, „Wartungsintervalle und Protokoll“ und "“Wartung und Schmierung“.
  2. Vernachlässigung, missbräuchlicher oder unsachgemäßer Umgang, nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Einsatz bei Rennen oder sonstigen Wettbewerben.
  3. Motorräder, die nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes, in dem sie registriert sind, ausgestattet sind.
  4. Mängel oder Schäden, die durch den Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten zur Leistungssteigerung oder durch andere nicht genehmigte Modifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Anhängerkupplung, verursacht wurden. Dies gilt auch für die Verwendung von Harley-Davidson Originalteilen in nicht genehmigten Anwendungen.
  5. Einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder andere Umstände, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen.
  6. Ein Motorrad, das in einen Unfall oder eine Kollision verwickelt war, fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
  7. Ein Motorrad, bei dem (A) Radio- / TFT-Anzeigesynchronisierungsprobleme, (B) nicht ordnungsgemäß funktionierendes Radio / TFT-Display, (C) Schäden am Radio / TFT-Display auftreten, die verursacht werden durch: einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Telefon- oder andere Medienspeichergeräte (MP3, externes Laufwerk usw.), Software, abnormale Verwendung, nicht autorisierte Modifikation, Computerviren oder die Installation nicht autorisierter Software, Peripheriegeräte und Anlagen (Zubehör, GPS/Satelliten-Einheiten).
    1. Zu den Ersatzteilen im Rahmen dieser Garantie kann auch ein generalüberholtes Funkgerät gehören.
Weitere Einschränkungen
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für:
  1. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder den Ersatz von Teilen bei normalem Verschleiß und normaler Abnutzung, insbesondere: Glühlampen, Reifen, Schmierfett, Öl- und Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplungen und Komponenten, Einstellung von Kette/Riemen und Austausch von Kette/Riemen.
  2. Kosmetische Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang durch den Besitzer, mangelnde Wartung gemäß der Bedienungsanleitung oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Schäden aufgrund von Werksmaterial- oder Verarbeitungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit unter diese beschränkte Garantie fallen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Windschutzscheibenrisse oder andere durch Straßengeröll verursachte Schäden, zu fest angezogene Befestigungselemente oder Verwendung von Reinigungsprodukten, die nicht von Harley-Davidson zugelassen sind.
  3. Alle kosmetischen Schäden, die angeblich bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom Harley-Davidson Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden.
  4. Defekte oder Schäden am Motorrad, die von Änderungen hervorgerufen wurden, die nicht in Übereinstimmung mit Harley-Davidsons Werksvorgaben durchgeführt wurden oder durch Änderungen oder Verwendung von Teilen oder Zubehör verursacht wurden, die nicht für die Bauart oder das Modelljahr des jeweiligen Motorrads genehmigt waren.
  5. Schäden, die durch den Einbau oder die Nutzung von Nicht-originalen-Harley-Davidson Bauteilen verursacht wurden, einschließlich der Bauteile, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler eingebaut wurden, die zum Ausfall eines Harley-Davidson Originalbauteils führen. Beispiele umfassen u. a. leistungssteigernde Antriebsstrangbauteile oder Software, Auspuffanlagen, Anhängerkupplungen, nicht zugelassene Reifen, Tieferlegungssätze, Lenker, mit der werkseitigen elektrischen Anlage verbundenes Zubehör.
  6. Aufgerüstete Teile als Ersatzteile für Garantiearbeiten. Im Rahmen der beschränkten Garantie sind Reparatur oder Austausch defekter Teile erlaubt, um das Fahrzeug, eine Komponente oder ein Teil mit werkseitig gelieferten Materialien wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Wir werden alle nötigen Schritte unternehmen, um das betroffene Teil zu reparieren/ersetzen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Dazu gehört nicht die Verwendung von aufgerüsteten Teilen, es sei denn, es sind keine anderen geeigneten Komponenten als Ersatzteil verfügbar. In diesem Fall wäre eine Genehmigung vor der Reparatur erforderlich.
  7. US-Kunden: Funktionsmängel an Komponenten des Antriebsstrangs für jedes in den Vereinigten Staaten zugelassene Harley-Davidson-Motorrad, wenn das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt aufgerüstet wurde, welches nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde, oder wenn Harley-Davidson oder ein autorisierter Harley-Davidson-Händler über Informationen verfügt, die zeigen, dass das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt aufgerüstet wurde, welches nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde.
Wichtig: Sorgfältig durchlesen
  1. Unsere Harley-Davidson-Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäfts und verkaufen möglicherweise auch Produkte, die nicht von Harley-Davidson stammen. Aus diesem Grund IST HARLEY-DAVIDSON FÜR DIE SICHERHEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG VON TEILEN, ZUBEHÖR ODER DESIGN-MODIFIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH U. A. DER ARBEITSAUSFÜHRUNG, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT BZW. ZUGELASSEN SIND, JEDOCH VON HARLEY-DAVIDSON-VERTRAGSHÄNDLERN VERKAUFT UND/ODER EINGEBAUT WERDEN, NICHT HAFTBAR.
  2. Diese beschränkte Garantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Harley-Davidson. Sie gilt getrennt und unabhängig von Garantien, Wartungsplänen oder Wartungsverträgen, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler erhalten oder erworben werden können. Der Harley-Davidson-Vertragshändler ist nicht dazu berechtigt, die Bedingungen dieser beschränkten Garantie auf jegliche Weise abzuändern, zu modifizieren, zu erweitern oder in jeglicher Weise zu ändern.
  3. Alle von Harley-Davidson genehmigten Garantiearbeiten oder Garantieteile entheben Harley-Davidson nicht des Rechts, später in zutreffenden Fällen Ausnahmeregelungen geltend zu machen.
  4. Harley-Davidson und seine Vertragshändler behalten sich das Recht vor, von Harley-Davidson konstruierte und erzeugte Motorräder jederzeit zu modifizieren oder zu reparieren, ohne zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, dieselben Modifizierungen oder Änderungen an bereits erzeugten und verkauften Motorrädern vorzunehmen. Harley-Davidson behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Reparaturen nach der Garantiefrist vorzunehmen, Reparaturkampagnen durchzuführen, freiwillige oder Kulanzreparaturen sowie verlängerte Garantiedeckung für bestimmte Motorräder anzubieten. Die genannten Reparaturen und die Verlängerung der Garantiedeckung verpflichten Harley-Davidson auf keine Weise, ähnliche Maßnahmen für Eigentümer ähnlicher Motorräder bereitzustellen. Harley-Davidson kann von Zeit zu Zeit spezielle Vergütungsprogramme anbieten, um einen Teil oder alle Kosten bestimmter Reparaturen zu übernehmen, die über den Umfang der beschränkten Garantie hinausreichen. Fragen Sie bei Ihrem Harley-Davidson-Vertragshändler nach, ob solche Programme für Sie verfügbar sind. In Ihrem Bundesland könnten solche Angebote gesetzlich verboten sein; in diesem Fall sind diese eventuell für Sie nicht verfügbar.
  5. Dadurch, dass ein Teil als Harley-Davidson beschriftet oder gekennzeichnet ist, ist dieser nicht automatisch für die Marke und das Modell Ihres Motorrads geeignet oder zugelassen. Der Einsatz von Teilen, die nicht für Ihr Motorrad konzipiert und getestet wurden, kann negative Konsequenzen für die Leistung Ihres Motorrads haben und kann Schäden oder Defekte verursachen, die von dieser beschränkten Garantie nicht abgedeckt sind.
  6. Zu viele elektrische Nebenverbraucher können das Ladesystem des Fahrzeugs überlasten. Wenn alle elektrischen Nebenverbraucher zusammen mehr Strom verbrauchen, als das Ladesystem des Fahrzeugs erzeugen kann, kann der Stromverbrauch zum Entladen der Batterie und zur Beschädigung des elektrischen Systems des Fahrzeugs führen.
Umweltfaktoren
  1. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an einer Komponente nur einmal unter bestimmten Bedingungen ab. Wenn an einem Fahrzeug eine oder mehrere dieser Bedingungen an mehr als einer Komponente vorliegen, wird die Garantieabdeckung abgelehnt.
  2. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an mehreren Komponenten nur ab, wenn es sich um dieselbe Komponente handelt (beide Spiegel, beide Fahrertrittbretter usw.).
  3. Die Garantie deckt zu keinem Zeitpunkt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an den Rädern ab, soweit der Zustand nicht ordnungsgemäß in der DPQA dokumentiert wurde. Für garantieberechtigte Zustände siehe den Leitfaden zur kosmetischen Qualität.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Rost/Korrosion und/oder Lochfraß infolge von Schäden durch Fremdkörper auf der Fahrbahn, Gefahrenquellen, Vernachlässigung, Chemikalienbelastung oder Missbrauch des Motorrads.
  5. Die Garantie deckt keinen Rost/Korrosion in den Kraftstofftanks ab.
  6. Die Garantie deckt keinen Rost/Korrosion und/oder Lochfraß oder Teileverschleiß ab, die durch Geländeeinsatz des Motorrads verursacht werden.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das Motorrad vor jeglichen kosmetischen Beschädigungen zu schützen, die sich aus dem Gebrauch und/oder aus Witterungseinflüssen ergeben.
USA Besitzer 49 Staaten beschränkte Emissionsgarantie
Die folgende beschränkte Garantie gilt für die Abgasreinigungsanlage; sie gilt zusätzlich zu der BESCHRÄNKTEN MOTORRADGARANTIE und der BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DAS GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEM und trifft nur auf in den USA verkaufte Harley-Davidson-Motorräder zu. Weitere Garantiebedingungen für kalifornische Motorräder sind unter „GARANTIEERKLÄRUNG FÜR DIE ABGASREINIGUNGSANLAGE IN KALIFORNIEN“ zu finden.
Die Harley-Davidson Motor Company garantiert dem Ersteigentümer und allen nachfolgenden Eigentümern, dass dieses Fahrzeug so konstruiert, gebaut und ausgestattet ist, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs die zutreffenden Bestimmungen des US-amerikanischen Gesetzes „Section 7521“ von „Title 42“ des „United States Code“ erfüllt werden und dass es keine Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist, durch die das Motorrad innerhalb von fünf (5) Jahren ab Erstverkauf und Auslieferung von einem Harley-Davidson Vertragshändler (oder fünf (5) Jahre ab dem Datum der erstmaligen Inbetriebstellung, falls es vor der Auslieferung als Demo-Fahrzeug oder Firmenmotorrad erstmals in Betrieb gestellt wurde) oder 30.000 km (18641 mi)  – je nachdem, was zuerst eintritt – die zutreffenden Normen und Bestimmungen nicht mehr erfüllt. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
Die Harley-Davidson Motor Company Inc. garantiert für jede neue Harley-Davidson Abgasreinigungsanlage des Modelljahres 2024, dass ein Harley-Davidson Vertragshändler alle Teile, die bei normalem Gebrauch einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, kostenlos repariert oder ersetzt. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar. Diese beschränkte Garantie bezieht sich nur auf die unten aufgeführte Geltungsdauer.
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson-Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen.
Für weitere Informationen können Sie sich auf folgende Weise an die Harley-Davidson Motor Company Inc. wenden:
FÜR DAS MOTORRAD WERDEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. JEGLICHE STILLSCHWEIGEND VEREINBARTE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BESCHRÄNKT SICH AUF DIE DAUER DIESER GARANTIE.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen gesetzlicher Gewährleistungen unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u. U. nicht.
Die beschränkte Garantiedauer beginnt am Tag der Auslieferung des Motorrads an den ersten Einzelhandelskunden oder, falls das Motorrad als Demo-Fahrzeug oder Firmenfahrzeug vor dem Verkauf im Einzelhandel in Betrieb genommen wurde, am Datum der Inbetriebsstellung.
Mit Ausnahme der in den folgenden Absätzen beschriebenen Punkte wird die beschränkte Garantie für das Abgasreinigungssystem nicht ungültig, wenn Sie Ihr Motorrad von einer Werkstatt warten lassen, die kein Harley-Davidson Vertragshändler ist und auch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen führt nicht zum Erlöschen der Garantie.
Harley-Davidson kann jedoch die Garantieabdeckung für Defekte oder Schäden ausschließen, die durch nicht autorisierte (a) Teile, (b) Wartung oder (c) Verwendung des Fahrzeugs, einschließlich Defekte oder Schäden durch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen oder die Verwendung des Fahrzeugs für Rennen oder Wettbewerbe, verursacht wurden, und die Verweigerung der Deckung kann auf dem Einbau von Teilen beruhen, die für eine nicht autorisierte Verwendung des Fahrzeugs vorgesehen sind, wie z. B. eine Anhängerkupplung.
Darüber hinaus schließt Harley-Davidson die Garantieabdeckung für jedes in den Vereinigten Staaten zugelassene Harley-Davidson Motorrad aus und verweigert alle Garantieansprüche für funktionale Defekte von Komponenten des Antriebsstrangs, wenn das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt aufgerüstet wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde, oder wenn Harley-Davidson oder ein Harley-Davidson Vertragshändler über Informationen verfügt, die zeigen, dass das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt getunt wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde.
DIE FOLGENDEN PUNKTE SIND VON DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DIE ABGASREINIGUNGSANLAGE AUSGESCHLOSSEN
  1. Ausfälle aufgrund von Missbrauch, Änderungen, Unfällen oder versäumten Wartungsaufgaben, die in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben sind.
  2. Erforderliche Wartungsarbeiten (wie in der Bedienungsanleitung beschrieben) und der Austausch von Teilen (wie Zündkerzen, Kraftstoff- und Ölfilter usw.) bei der erforderlichen Wartung.
  3. Alle Motorräder, auf denen die Kilometerstandanzeige so geändert wurde, dass der Kilometerstand nicht bestimmt werden kann.
  4. HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Von dieser Abgasgarantie gedeckte Punkte
Die Garantie für die Abgasreinigungsanlage kann folgende Teile betreffen, sofern der Fehler hiermit in Verbindung gebracht werden kann:
Kraftstofftank (nur wenn Schaden nicht kosmetisch)
Wenn auf Oberseite verwendet: Schläuche, Schellen, Anschlüsse, Rohre, Dichtungen und Befestigungsteile.
Detaillierte Anweisungen zur ordnungsgemäßen Wartung und Nutzung dieses Motorrades mit Angaben über die Zeitintervalle und/oder Kilometerstände für die Ausführung der Anweisungen sind in dieser Bedienungsanleitung unter Wartungsintervalle und -protokoll zu finden.
Weitere Rechte
Diese beschränkte Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie weitere Rechte, die in verschiedenen Bundesstaaten/Ländern unterschiedlich sind.
Empfehlungen für erforderliche Wartung
Es wird empfohlen, dass Wartungsarbeiten am Kraftstoffdampfrückhaltesystem von einem Harley-Davidson-Vertragshändler unter Verwendung von originalen Harley-Davidson-Ersatzteilen durchgeführt wird. Wartung, Austausch oder Reparatur des Kraftstoffdampfrückhaltesystems kann von einer beliebigen anderen qualifizierten Werkstatt/einem anderen qualifizierten Mechaniker durchgeführt werden. Es können auch Teile verwendet werden, die keine Harley-Davidson Originalteile sind, doch sollten solche Teile daraufhin überprüft werden, ob sie den Normen der US-Umweltschutzbehörde entsprechen.
Kraftstoffdampfrückhaltesystem für Kalifornien und ausgewählte internationale Märkte
Alle neuen Harley-Davidson-Motorräder, die im US-Bundesstaat Kalifornien und bestimmten internationalen Absatzgebieten verkauft werden, verfügen über ein Kraftstoffdampfrückhaltesystem. Dieses System wurde zur Erfüllung der CARB-Vorschriften und örtlichen Vorschriften konzipiert, die zum Zeitpunkt der Herstellung in Kraft waren.
Das System benötigt nur wenig Wartung. Das System regelmäßig überprüfen, um sicherzugehen, dass die Schläuche einwandfrei verlegt, nicht geknickt oder blockiert sind, und dass alle Anschlüsse sicher befestigt sind. Die Befestigungsteile regelmäßig auf festen Sitz prüfen.
Garantieerklärung zur Emissionskontrolle in Kalifornien
Ihre Gewährleistungsrechte und Verpflichtungen
Das California Air Resources Board und die Harley-Davidson Motor Company erklären Ihnen gerne die Garantie für die Abgasreinigungsanlage Ihres neuen Motorrads. In Kalifornien müssen neue Kraftfahrzeuge nach den strengen Antismog-Vorschriften des Bundesstaates konstruiert, gebaut und ausgerüstet werden. Die Harley-Davidson Motor Company garantiert die Abgasreinigungsanlage Ihres Motorrads für den nachfolgend aufgelisteten Zeitraum, vorausgesetzt, dass kein unsachgemäßer Gebrauch, Nachlässigkeit oder unsachgemäße Wartung Ihres Motorrads erfolgt ist.
Zur Abgasreinigungsanlage gehören Teile wie Vergaser oder Kraftstoffeinspritzung, Zündung, Abgaskatalysator und Motorcomputer. Außerdem zählen auch Schläuche, Riemen und Steckverbinder sowie andere emissionsbedingte Baugruppen dazu.
Wenn innerhalb des nachfolgend genannten Gewährleistungszeitraums eine gewährleistungspflichtige Bedingung vorliegt, wird Harley-Davidson Ihr Motorrad kostenfrei reparieren, einschließlich Diagnose, Ersatzteile und Arbeitsaufwand.
Gewährleistung des Herstellers
Die Gewährleistung des Herstellers gilt für den Nutzungszeitraum von fünf Jahren oder 30.000 km (18641 mi), je nach dem was zuerst eintritt und beginnt am Tag der Auslieferung des Motorrads an den ersten Einzelhandelskunden oder, falls das Motorrad als Demo-Fahrzeug oder Firmenfahrzeug vor dem Verkauf im Einzelhandel in Betrieb genommen wurde, ab dem Datum der Inbetriebsstellung.
In Übereinstimmung mit Title 13 CCR 2036 (b) garantiert Harley-Davidson dem Endkäufer und jedem nachfolgenden Käufer während des verbleibenden Zeitraums der ursprünglichen Garantie, dass das Fahrzeug oder der Motor: (1) so konstruiert, gebaut und ausgestattet ist, dass es zum Zeitpunkt des Verkaufs allen geltenden Vorschriften entspricht, die vom Air Resources Board gemäß seiner Befugnis in den Kapiteln 1 und 2, Teil 5, Abteilung 26 des Health and Safety Code erlassen wurden, und (2) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, die zum Ausfall eines unter die Garantie fallenden Teils führen, das in allen wesentlichen Aspekten mit dem Teil identisch ist, das im Antrag von Harley-Davidson auf Zertifizierung beschrieben ist.
In Übereinstimmung mit Title 13 CCR 2036 (d)(10) kann jedes zusätzliche oder modifizierte Teil, das vom Air Resources Board von den Verboten des Vehicle Code Abschnitt 27156 ausgenommen ist, an einem Fahrzeug oder Motor verwendet werden. Eine solche Verwendung an sich ist kein Grund für die Nichtanerkennung eines gemäß diesem Artikel geltend gemachten Garantieanspruchs. Harley-Davidson haftet im Rahmen dieses Artikels nicht für Mängel an unter die Garantie fallenden Teilen, die durch die Verwendung eines Anbauteils oder eines modifizierten Teils verursacht wurden.
In Übereinstimmung mit Title 13 CCR 2036 (j)(3), mit Ausnahme der Bestimmungen in Title 13 CCR 2036 (j)(1), kommt jede Einstellung einer Komponente, die als werkseitig installierte und ordnungsgemäß funktionierende Einstellbegrenzungsvorrichtung (wie z. B. ein Leerlaufbegrenzer) für eine Garantieabdeckung gemäß Unterabschnitt Title 13 CCR 2036 (d)(10) oder Title 13 CCR 2036 (j)(3) in Frage.
Wenn ein emissionsrelevantes Bauteil an Ihrem Motorrad Mängel aufweisen sollte, wird das Bauteil durch die Harley-Davidson Motor Company repariert oder ersetzt. Das ist die MÄNGELHAFTUNG für Ihre Abgasreinigungsanlage.
Gewährleistungspflichten des Eigentümers
Als Motorradbesitzer sind Sie für die Durchführung der im Fahrerhandbuch aufgeführten erforderlichen Wartungen verantwortlich. Harley-Davidson empfiehlt, alle Belege für die ausgeführten Wartungen Ihres Motorrads aufzubewahren. Harley-Davidson darf aber aufgrund fehlender Wartungsbelege oder aufgrund Ihres Versäumnisses, die Durchführung aller geplanten Wartungen sicherzustellen, die Abgasgewährleistung nicht verweigern, es sei denn, der Zustand ist auf Ihre mangelnde oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen.
Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Motorrad zu einem Harley-Davidson Vertragshändler zu bringen, sobald ein Problem auftritt. Die Gewährleistungsreparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist, die 30 Tage nicht überschreiten darf, abgeschlossen sein.
Als Eigentümer des Motorrads müssen Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass Harley-Davidson die Gewährleistung ablehnen kann, wenn Ihr Motorrad oder ein Teil aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäßer Wartung oder nicht genehmigter Modifikationen versagt.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Gewährleistungsrechten und -pflichten haben, wenden Sie sich bitte an;
Zusätzliche Gewährleistungsbedingungen
Die Abgasreinigungsanlage jedes neuen Harley-Davidson Motorrads wurde mit Originalteilen von Harley-Davidson entwickelt, gebaut und getestet und mit diesen Teilen wurde die Konformität des Motorrads mit den Abgasvorschriften des Staates Kalifornien zertifiziert.
Für Gewährleistungsreparaturen empfehlen wir, dass Sie Ihr Motorrad zu einem Harley-Davidson Vertragshändler bringen.
Der Händler verfügt über werksgeschulte Mechaniker und Originalteile von Harley-Davidson, die den kalifornischen Emissionskontrollvorschriften entsprechen. In bestimmten „Notfällen“ (wie nachfolgend definiert) können Reparaturen von allen verfügbaren Werkstätten oder vom Eigentümer selbst mit verfügbaren Ersatzteilen ausgeführt werden. Wenn aktuell kein autorisierter Harley-Davidson Vertragshändler unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist oder ein Ersatzteil nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitraums verfügbar ist (sollte 30 Tage nicht überschreiten, ab dem das Motorrad dem Harley-Davidson Vertragshändler erstmals zur Reparatur gebracht wurde), dann stellt das einen „Notfall“ dar. Harley-Davidson wird dem Eigentümer bei solch einer Reparatur die Kosten einschließlich Diagnose zurückerstatten, wenn sich erweist, dass die Reparatur unter diese Abgasgewährleistung fällt. Die Rückerstattung bei Harley-Davidson Ersatzteilen übersteigt für alle verwendeten Ersatzteile mit Garantie jedoch nicht unseren vorgeschlagenen Einzelhandelspreis und die Rückerstattung des Arbeitsaufwands wird auf die empfohlene Zeitvorgabe für die Reparatur des Abgasregelungssystems nach geografisch festgelegten Stundensätzen begrenzt.
Um für solche Notfallreparaturen eine Rückerstattung von Harley-Davidson zu erhalten, bewahren Sie alle fehlerhaften Teile und Originalbelege auf, so dass Sie sie einem Harley-Davidson Vertragshändler zur Prüfung vorlegen können. Harley-Davidson empfiehlt, das Motorrad zu einem Vertragshändler zu bringen, der sicherstellen kann, dass die Notfallreparatur fachgerecht ausgeführt wurde.
Bedenken Sie: Die Verwendung von Ersatzteilen, die nicht von Harley-Davidson hergestellt wurden, können die Funktionsfähigkeit des Abgasregelungssystems beeinträchtigen oder das Motorrad in anderer Weise beschädigen. Die Verwendung von nicht originalen Harley-Davidson Ersatzteilen setzt die bestehende Gewährleistung (falls vorhanden) für andere Harley-Davidson Komponenten nicht außer Kraft, wenn die nicht originalen Harley-Davidson Ersatzteile keine Schäden an Ersatzteilen mit Garantie verursachen oder die zulässigen Werte für Motorrademissionen überschreiten. HARLEY-DAVIDSON ÜBERNIMMT JEDOCH KEINE GEWÄHRLEISTUNG UND KEINE HAFTUNG FÜR ERSATZTEILE, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT WURDEN. Ausnahme: Harley-Davidson Ersatzteile beschädigen nicht originale Harley-Davidson Ersatzteile.
Was wird durch die Abgasgewährleistung abgedeckt
Die Gewährleistung für die Abgasreinigungsanlage deckt nur folgende „Garantieteile“:
Kraftstofftank (nur wenn Schaden nicht kosmetisch)
Wenn auf Oberseite verwendet: Schläuche, Schellen, Anschlüsse, Rohre, Dichtungen und Befestigungsteile.
Was wird durch die Abgasgewährleistung nicht abgedeckt
Die Gewährleistung für die Abgasreinigungsanlage deckt nicht:
  1. Fehlfunktionen in „Garantieteilen“, die durch Folgendes verursacht wurden: Unsachgemäßer Gebrauch, Fehlbedienung, nicht genehmigte Modifikation oder Umbau, Manipulation, Abschaltung oder unsachgemäße oder unzureichende Wartung. Die Gewährleistung deckt nicht den Ersatz von aufgeführten Ersatzteilen für den Fall, dass das Fahrzeug den Abgasvorschriften des Staates Kalifornien aufgrund der oben genannten Handlungen nicht entspricht.
  2. Schäden aufgrund von Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen, die Harley-Davidson nicht beeinflussen kann.
  3. Reparatur oder Ersatz von „Ersatzteilen mit Garantie“, deren Ersatz vor dem 30.000 km (18641 mi) geplant ist, diese Ersatzteile beim ersten Austauschintervall im Zuge erforderlicher Wartungsarbeiten bereits ersetzt wurden.
  4. Reparatur- und Wartungsarbeiten, die nicht von Harley-Davidson Vertragshändlern ausgeführt wurden (ausgenommen im Notfall, wie weiter oben definiert).
  5. Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Nutzungsausfall des Motorrads, Abschleppen des Fahrzeugs oder kommerzielle Verluste und/oder Folgeschäden, sofern nicht anderweitig gemäß Title 13 CCR 2036(d)(7) vorgeschrieben.
  6. Reparaturen an Motorrädern, deren Kilometerzählerstand verändert wurde, so dass der Kilometerstand nicht ohne weiteres bestimmt werden kann.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Übereinstimmung mit Title 13 CCR 2036 (d)(7) haftet Harley-Davidson für Schäden an anderen Fahrzeugkomponenten, die unmittelbar durch einen Ausfall eines unter die Garantie fallenden Teils während des Garantiezeitraums verursacht wurden.
Reichen Sie einen Garantieanspruch für Reparaturen bei Fahrzeugen innerhalb der 24-monatigen werkseitigen beschränkten Garantie, und bei geringerer Laufleistung von 30.000 km (18641 mi) unter Verwendung eines MC-Anspruchstyps ein. Wenn sich das Fahrzeug außerhalb der 24-monatigen werkseitigen beschränkten Garantie, aber innerhalb der 5-jährigen 30.000 km (18641 mi) beschränkten Garantie des Emissionskontrollsystems befindet, reichen Sie den Anspruch über einen EMS-Anspruchstyp ein.
EPA-Regulierungen
Eingriffe in die Geräuschdämpfung-/Abgasreinigungsanlage sind verboten:
Die US-Gesetzgebung untersagt folgende Maßnahmen bzw. Veranlassung von Maßnahmen: (1) Die Entfernung bzw. Aufhebung der Funktion jeglicher vor dem Verkauf oder der Lieferung an den Endkäufer bzw. während des Betriebs in ein neues Fahrzeug zum Zweck der Geräuschdämpfung eingebauten Vorrichtungen oder Konstruktionselemente zu anderen Zwecken als denen der Wartung, Reparatur oder des Austauschs, und (2) den Betrieb des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung bzw. ein solches Konstruktionselement von irgendeiner Person entfernt oder funktionslos gemacht wurde.
Die nachstehen aufgeführten Maßnahmen werden als Manipulation angesehen:
  1. Austausch des/der Schalldämpfer(s) und/oder der kompletten Auspuffanlage gegen Teile, die aufgrund ihres Geräuschpegels für den Einsatz im Straßenverkehr nicht gesetzlich zugelassen sind.
  2. Jegliches Entfernen oder Verändern der inneren Leitbleche des Schalldämpfers.
  3. Austausch der Baugruppe Lufteinlass/Luftfilter gegen eine, die aufgrund ihres Geräuschpegels für den Einsatz im Straßenverkehr nicht gesetzlich zugelassen ist.
  4. Modifikation der Baugruppe Lufteinlass/Luftfilter auf eine Weise, dass sie aufgrund ihres Geräuschpegels für den Einsatz im Straßenverkehr nicht mehr gesetzlich zugelassen ist.
Lärmschutzsystem Eingeschränkte Gewährleistung
Die folgende beschränkte Garantie gilt für das Geräuschdämpfungssystem; sie gilt zusätzlich zur BESCHRÄNKTEN MOTORRADGARANTIE und der BESCHRÄNKTEN GARANTIE FÜR DIE ABGASREINIGUNGSANLAGE und trifft nur auf in den USA verkaufte Motorräder zu.
Harley-Davidson garantiert dem Ersteigentümer und allen nachfolgenden Eigentümern, dass dieses Motorrad zum Zeitpunkt des Verkaufs so konstruiert und gebaut ist, dass die zutreffenden Bestimmungen der US-amerikanischen „Environmental Protection Agency“ (gemäß Testverfahren „F-76 Drive-By“) erfüllt werden, und dass es keine Werksmaterial- oder Verarbeitungsmängel aufweist, durch die das Motorrad innerhalb eines (1) Jahres ab Erstverkauf und Auslieferung von einem Harley-Davidson Vertragshändler oder eines (1) Jahres ab dem [zweiten] Jahrestag des letzten Tags des jeweiligen Modelljahrs des Motorrads oder 6.000 km (3.730 mi) – je nach dem, was zuerst eintritt – die Normen und Bestimmungen der US-amerikanischen „Environmental Protection Agency“ nicht mehr erfüllt. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der beschränkten Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden. Wenn das Motorrad als Demo-Fahrzeug oder Firmenfahrzeug benutzt wurde, kann die beschränkte Garantiezeit vor dem ersten Verkauf im Einzelhandel begonnen haben bzw. abgelaufen sein. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
Die Harley-Davidson Motor Company Inc. garantiert für jedes neue Harley-Davidson Geräuschdämpfungssystem 2024, dass ein autorisierter Harley-Davidson-Händler alle Teile, die bei normalem Gebrauch einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, kostenlos repariert oder ersetzt. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar. Diese beschränkte Garantie bezieht sich nur auf die unten aufgeführte Geltungsdauer.
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson-Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen. Für weitere Informationen können Sie sich auf folgende Weise an die Harley-Davidson Motor Company Inc. wenden:
Mit Ausnahme der in den folgenden Absätzen beschriebenen Punkte wird die beschränkte Garantie für das Abgasreinigungssystem nicht ungültig, wenn Sie Ihr Motorrad von einer Werkstatt warten lassen, die kein Harley-Davidson Vertragshändler ist und auch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen führt nicht zum Erlöschen der Garantie.
Harley-Davidson kann jedoch die Garantieabdeckung für Defekte oder Schäden ausschließen, die durch nicht autorisierte (a) Teile, (b) Wartung oder (c) Verwendung des Fahrzeugs, einschließlich Defekte oder Schäden durch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen oder die Verwendung des Fahrzeugs für Rennen oder Wettbewerbe, verursacht wurden, und die Verweigerung der Deckung kann auf dem Einbau von Teilen beruhen, die für eine nicht autorisierte Verwendung des Fahrzeugs vorgesehen sind, wie z. B. eine Anhängerkupplung.
Darüber hinaus schließt Harley-Davidson die Garantieabdeckung für jedes in den Vereinigten Staaten zugelassene Harley-Davidson Motorrad aus und verweigert alle Garantieansprüche für funktionale Defekte von Komponenten des Antriebsstrangs, wenn das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt aufgerüstet wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde, oder wenn Harley-Davidson oder ein Harley-Davidson Vertragshändler über Informationen verfügt, die zeigen, dass das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt getunt wurde, das nicht von einer Durchführungsverordnung des California Air and Resources Board abgedeckt oder anderweitig von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) genehmigt wurde.
Diese beschränkte Garantiedauer beginnt am Tag der Auslieferung des Motorrads an den ersten Einzelhandelskunden oder, falls das Motorrad als Vorführ- oder Firmenfahrzeug vor dem Verkauf im Einzelhandel in Betrieb genommen wurde, am Datum der Inbetriebsstellung.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie, je nach Staat, noch weitere Rechte.
FÜR DAS MOTORRAD WERDEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IST AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE ODER AUF DIE DAUER BESCHRÄNKT, DIE IN DEN GARANTIESTATUTEN IHRES BUNDESSTAATES VORGESCHRIEBEN IST, JE NACHDEM, WELCHE KÜRZER IST. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE WIRD NICHT AUF NACHFOLGENDE KÄUFER DES MOTORRADS ÜBERTRAGEN. DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GILT NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ VERWENDET WIRD; AUCH DANN NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ AUSGESTATTET IST. IN EINIGEN STAATEN SIND ZEITLICHE BEGRENZUNGEN EINER GESETZLICHEN GARANTIE NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBIGE BEGRENZUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT.
Folgende Punkte sind von der beschränkten Garantie für das Geräuschdämpfungssystem nicht abgedeckt:
  1. Ausfälle aufgrund von Missbrauch, Änderungen oder versäumten Wartungsaufgaben, die in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben sind.
  2. Austausch, Ausbau oder Modifizierung eines Teils des GERÄUSCHDÄMPFUNGSSYSTEMS (bestehend aus dem Auspuffsystem und der Baugruppe Lufteinlass/Filter) durch Teile, die aufgrund ihres Geräuschpegels für den Einsatz im Straßenverkehr nicht gesetzlich zugelassen sind.
  3. Alle Motorräder, auf denen die Kilometerstandanzeige so geändert wurde, dass der Kilometerstand nicht bestimmt werden kann.
  4. HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Empfehlungen für erforderliche Wartung
Es wird empfohlen, alle Wartungsarbeiten am Geräuschdämpfungssystemsystem von einem autorisierten Harley-Davidson ® -Händler unter Verwendung von Original Harley-Davidson ® -Ersatzteilen durchführen zu lassen. Wartung, Austausch oder Reparatur des Geräuschdämpfungssystems kann von einer beliebigen anderen qualifizierten Werkstatt/Mechaniker durchgeführt werden. Nicht-Originalteile dürfen nur verwendet werden, wenn diese Teile den geltenden Normen der US-Umweltschutzbehörde entsprechen.
Beschränkte Motorradgarantie nur gültig in Australien/Neuseeland
Diese Harley-Davidson Motorradgarantie wird bereitgestellt von Harley-Davidson, Motor Company, P.O. Box 653, Milwaukee, Wisconsin, 53201, U.S.A., Telefon +1 (414) 343-4056, („Harley-Davidson”)
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson Motorrad des Modelljahres 2024, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch innerhalb der oben aufgeführten Garantiefrist Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden.
Eine solche Reparatur oder der Austausch von Teilen ist die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihr einziges Rechtsmittel im Rahmen dieser H-D Motorradgarantie; Sie haben jedoch möglicherweise andere Rechte nach australischem und neuseeländischem Recht, wie unten beschrieben.
HINWEIS
Zur Reparatur gebrachte Produkte können durch generalüberholte Produkte des gleichen Typs ersetzt werden. Generalüberholte Bauteile können zur Reparatur von Produkten verwendet werden.
Ihre Verbraucherrechte nur gültig in Australien / Neuseeland
Die mit dieser H-D-Motorradgarantie gewährten Vorteile gelten zusätzlich und entziehen keine anderen Rechte oder Rechtsmittel, die nach australischen oder neuseeländischen Gesetzen, einschließlich der Verbraucherschutzgesetze, hinsichtlich des Motorrads gelten.
In Australien werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „Australian Consumer Law“ (Verbraucherschutzgesetz) nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Erstattung bei größeren Defekten und Entschädigung für andere nicht angemessene vorhersehbare Verluste oder Schäden. Sie haben auch Anspruch auf die Reparatur oder den Ersatz von Produkten, wenn die Produkte keine akzeptable Qualität vorweisen und das Versagen nicht auf einen größeren Defekt zurückzuführen ist.
In Neuseeland werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „New Zealand Consumer Guarantees Act“ (Neuseeländische Verfügung bzgl. Verbrauchergarantien) nicht ausgeschlossen werden können.