24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson-Motorrad des Modelljahres 2015, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson-Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar. Diese beschränkte Garantie bezieht sich nur auf die unten aufgeführte Dauer.
Diese beschränkten Garantien sind die einzigen ausdrücklichen Gewährleistungen, die für Ihr Motorrad gelten. Niemand, einschließlich der Harley-Davidson-Händler, darf irgendeinen Bestandteil dieser Garantien abändern, erweitern oder nicht einhalten.
Als Bedingung für diese Garantien sind Sie für die sachgemäße Benutzung, Wartung und Pflege des Motorrads, wie im Benutzerhandbuch ausgeführt, verantwortlich. Harley-Davidson empfiehlt Ihnen, Kopien sämtlicher Wartungsunterlagen und Quittungen aufzubewahren.
ES BESTEHT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE (MIT AUSNAHME DER SEPARATEN ABGAS- UND BESCHRÄNKTEN GERÄUSCHEMISSIONS- SOWIE RADIOGARANTIEN) FÜR DAS MOTORRAD. Jegliche gesetzliche Gewährleistung der handelsüblichen Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck ist auf die Dauer der ausdrücklichen Garantie oder auf die Dauer beschränkt, die in den Garantiestatuten Ihres Bundesstaates vorgeschrieben ist, je nachdem welche kürzer ist. Jegliche gesetzliche Gewährleistung kann nicht auf nachfolgende Käufer des Motorrades übertragen werden.
Die gesetzliche Gewährleistung über die Eignung für einen bestimmten Zweck gilt nicht, wenn das Motorrad zu Rennsportzwecken eingesetzt wird, selbst dann nicht, wenn das Motorrad für den Rennsport ausgestattet ist.
In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen gesetzlicher Gewährleistungen unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u. U. nicht.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT VOM GESETZ ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
Harley-Davidson und Ihr Händler sind nicht verantwortlich für Zeitverluste oder entgangene Gewinne jeglicher Art, für jegliche Unannehmlichkeiten, entgangene Transportmöglichkeiten oder die entgangene Nutzung des Motorrads, die Kosten eines Mietmotorrads, Kraftstoff-, Reise-, Verpflegungs- oder Unterbringungskosten oder für jegliche anderen indirekten Schäden bzw. Folgeschäden, die Ihnen möglicherweise entstehen können.
Für Strafschadenersatz, verschärften Schadensersatz oder Mehrfachschadenersatz wird nicht aufgekommen, sofern nicht die geltende Rechtssprechung deren Haftungsausschluss untersagt. Sie können keinerlei garantiebezogenen Anspruch als Vertreter einer Sammelklage, als Privatkläger im öffentlichen Interesse (Private Attorney General), als Mitglied einer Klägergruppe oder in irgendeiner anderen Vertreterfunktion geltend machen. Harley-Davidson haftet nicht für irgendwelche Schäden, die durch einen Verzug bei der Lieferung bzw. Erbringung irgendwelcher Produkte und/oder Dienstleistungen entstehen.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte zusätzliche Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie, je nach Land, noch weitere Rechte.
Für diese beschränkte Garantie gelten die folgenden Bestimmungen: