Teil D – Citizens Band-Funkdienst (CB) – Allgemeine Bestimmungen
Abs. 95.401 (CB-Richtlinie 1) Was sind die Citizens Band-Funkdienste?
Der Citizens Band-Funkservice (CB) ist ein privater Zweiweg-Kurzstrecken-Kommunikationsdienst für private oder Geschäftsaktivitäten für die Öffentlichkeit. Der CB-Funkdienst kann auch für Sprach-Funkrufe verwendet werden.
Abs. 95.401 (CB-Richtlinie 2) Wie müssen diese Richtlinien angewendet werden?
(a) Sie müssen sich an diese Richtlinien halten (siehe CB-Richtlinie 21 Abs. 95.421 hinsichtlich Strafen bei Zuwiderhandlungen), wenn Sie eine Station im CB-Dienst unter folgenden Bedingungen betreiben:
innerhalb oder außerhalb der Grenzen von Standorten, an denen Funkdienste durch die FCC geregelt sind (siehe CB-Richtlinie 5, Abs. 95.405)
an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs, das in den USA registriert ist; oder
an Bord eines nicht registrierten Schiffes oder Flugzeugs, das sich im Eigentum eines US-Bürgers oder -Unternehmens befindet oder davon unterhalten wird.
(b) Ihre CB-Station muss den tecehnischen Voschriften entsprechen, die in Unterteil E von Teil 95 aufgeführt sind.
(c) Wenn in den Richtlinien die Rede von dem Wort „Ihnen“ ist, steht es für eine Person, die eine CB-Station betreibt.
(d) Wenn in den Richtlinien die Rede von dem Wort „Person“ ist, steht es für eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Partnergesellschaft, eine Vereinigung, eine Aktiengesellschaft, einen Konzern, einen Staat, eine Territorialregierung, eine Kommunalverwaltung oder eine andere juristische Person.
(e) Wenn in den Richtlinien die Rede von dem Begriff „FCC“, steht er für die Federal Communications Commission.
(f) Wenn in den Richtlinien die Rede von dem Begriff „CB-Station“ ist, steht er für eine Funkstation, die einen Sendebetrieb über den CB-Funkdienst unterhält.
Abs. 95.403 (CB-Richtlinie 3) Bin ich berechtigt, eine CB-Station zu betreiben?
Sie dürfen eine CB-Station betreiben, sofern Sie:
(a) kein ausländisches Regierungsorgan, ein Vertreter eines ausländischen Regierungsorgangs oder einer Bundesbehörde sind; oder
(b) die FCC keine Unterlassungsanordnung gegen Sie angestrengt hat und sie immer noch wirksam ist.
Abs. 95.404 (CB-Richtlinie 4) Wie müssen diese Richtlinien angewendet werden?
Für den Betrieb einer CB-Station ist keine separate Lizenz erforderlich. Durch diese Richtlinie sind Sie dazu berechtigt, Ihre CB-Station gemäß den Bestimmungen in diesem Unterteil zu betreiben.
Abs. 95.405 (CB-Richtlinie 5) An welchen Standorten bin ich dazu berechtigt, eine CB-Station zu betreiben?
Sie dürfen eine CB-Station in folgenden Gebieten betreiben:
(a) Innerhalb von Zonen oder über Gebiete auf der Welt hinweg, in denen Funkdienste durch die FCC geregelt sind. Diese Gebiete liegen innerhalb der folgenden Gebietsgrenzen:
den fünfzig Staaten der USA.
dem District of Columbia
den Inselgebieten in der Karibik:
dem Commonwealth von Puerto Rico.
auf Navassa
auf den Jungferninseln (50 kleine Inseln).
den Inselgebieten im Pazifik:
Amerikanisch-Samoa (sieben Inseln).
Bakerinsel
Nördliche Marianen
Guam
Howlandinsel
Jarvisinsel
Johnston-Atoll (Hikina, Johnston, Akau und Sand).
Kingmanriff
Midwayinseln (Eastern Island und Sand Island).
Palmyra (über 50 kleine Inseln).
Wake (Peale Islet, Wake Islet und Wilkes Islet).
(b) Einem Gebiet auf der Welt, ausgenommen innerhalb der Gebietsgrenzen, in denen die Funkdienste von einer US-Behörde geregelt werden, bei der es sich nicht um die FCC handelt. (Sie unterstehen diesen Richtlinien.) Ein ausländisches Regierungsorgan (Sie unterstehen diesen Richtlinien.)
(c) In einem Flugzeug oder auf einem Schiff, mit der Genehmigung des Kapitäns, innerhalb einer Zone oder über ein Gebiet auf der Welt hinweg, in denen Funkdienste durch die FCC geregelt sind oder in internationalen Gewässern. Sie müssen Ihre CB-Station gemäß geltenden Vertragsvorschriften betreiben, zu dessen Vertragsparteien die Vereinigten Staaten zählen.
(d) Personen, die beabsichtigen, eine CB-Station auf den Inseln Puerto Rico, Desecheo, Mona, Vieques und Culebra in einer Weise zu betreiben, die für das Arecibo-Observatorium eine Bedrohung durch Eingriff darstellen könnte, müssen den Standort der CB-Station in schriftlicher Form oder auf elektronischem Weg an das Interference Office, Arecibo Observatory, Post Office Box 995, Arecibo, Puerto Rico 00613 melden. Betreiber können die Richtlinien hinsichtlich Eingriff zurate ziehen, die von der Cornell University zur Verfügung gestellt werden können. Bediener, die Informationen auf elektronischem Weg bereitstellen möchten, können eine E-Mail an folgende Adresse senden: prcz@naic.edu.
Die Mitteilung an das Interference Office, Arecibo-Observatorium muss bis 45 Tage vor Inbetriebnahme der CB-Station erfolgen. In der Mitteilung müssen die geografischen Koordinaten der CB-Station angegeben werden.
Nach Erhalt einer solchen Mitteilung bewilligt die Commission dem Arecibo-Observatorium einen Zeitraum von 20 Tagen für Kommentare oder Einwände. Der Bediener muss angemessene Bemühungen unternehmen, eventuell entstehende Probleme hinsichtlich des Eingriffs in Belange des Arecibo-Observatoriums zu lösen oder zu mildern. Wenn die Commission feststellt, dass ein Bediener seinen Verpflichtungen nachkommt, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Observatorium vor einem Eingriff zu ergreifen, kann die CB-Station in Betrieb genommen werden.
Abs. 95.406 (CB-Richtlinie 6) Gelten im Hinblick auf den Standort der CB-Station bestimmte Einschränkungen?
(a) Wenn sich Ihre CB-Station auf vom US-Verteidigungsministerium kontrolliertem Gelände befindet, müssen Sie möglicherweise weitere Bestimmungen erfüllen, die vom befehlshabenden Offizier angeordnet wurden.
(b) Wenn Ihre CB-Station auf einem umweltsensiblen Gebiet errichtet wird oder auf eine Weise betrieben wird, dass gemäß Abs. 1.1307 in diesem Kapitel Umweltprobleme auftreten können, muss gemäß den Erläuterungen in Abs. 1.1311 in diesem Kapitel eine Umweltstudie erfolgen und die CB-Station muss gemäß Abs. 1.1312 in diesem Kapitel einer Umweltprüfung unterzogen werden, bevor die CB-Station in Betrieb genommen werden kann.
Betrieb einer CB-Station
Abs. 95.407 (CB-Richtlinie 7) Auf welchen Kanälen darf ich die CB-Station betreiben?
(a) Ihre CB-Station darf nur auf folgenden Kanälen (Frequenzen) senden:
Kanal........................................Frequenz (Megahertz – MHz)
1...............................26.965 2...............................26.975 3...............................26.985 4...............................27.005 5...............................27.015 6...............................27.025 7...............................27.035 8...............................27.055 9.............................*27.065 10.............................27.075 11.............................27.085 12.............................27.105 13.............................27.115 14.............................27.125 15.............................27.135 16.............................27.155 17.............................27.165 18.............................27.175 19.............................27.185 20.............................27.205 21.............................27.215 22.............................27.225 23.............................27.255 24.............................27.235 25.............................27.245 26.............................27.265 27.............................27.275 28.............................27.285 29.............................27.295 30.............................27.305 31.............................27.315 32.............................27.325 33.............................27.335 34.............................27.345 35.............................27.355 36.............................27.365 37.............................27.375 38.............................27.385 39.............................27.395 40.............................27.405 ........................*Siehe Abschnitt (b) dieses Absatzes........................
(b) Kanal 9 darf nur für Notrufe oder Unterstützung von Reisenden verwendet werden.
(c) Sie müssen Notrufen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder des unmittelbaren Schutzes von Eigentum jederzeit und auf allen Kanälen oberste Priorität einräumen.
(d) Jeder Kanalkannr für Notrufe oder Unterstützung von Reisenden verwendet werden.
(e) Sie müssen jeden Kanal mit anderen Benutzern gemeinsam nutzen.
(f) Die FCC vergibt keine Kanäle zur privaten oder exklusiven Nutzung durch bestimmte CB-Stationen oder Gruppen von Stationen.
(g) Die FCC vergibt keine Kanäle zur privaten oder exklusiven Nutzung durch bestimmte CB-Stationen, die ein Signal über Einseitenband oder AM senden.
Abs. 95.408 (CB-Richtlinie 8) Bis zu welcher Höhe darf ich meine Antenne aufstellen?
(a) Antenne steht für das Abstrahlungssystem (zum Senden, Empfangen oder für beides) und die Haltestruktur (Turm, Pfahl oder Mast). Darüber hinaus sind darunter alle weiteren am Abstrahlungssystem und an der Struktur angebrachten Teile zu verstehen.
(b) Wenn Ihre Antenne an einem tragbaren Funkgerät angebracht ist, gelten die folgenden Einschränkungen nicht.
(c) Wenn Ihre Antenne an einem festen Standort montiert ist, (zum Senden, Empfangen oder für beides) muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Der höchste Punkt darf maximal 6,10 Meter (20 Fuß) oberhalb des höchsten Punkts des Gebäudes oder Baums liegen, an dem die Antenne befestigt ist; oder
der höchste Punkt darf maximal 18,3 Meter (60 Fuß) über dem Boden liegen.
(d) Wenn sich Ihre CB-Station in der Nähe eines Flughafens befindet und Ihre Antennenkonstruktion eine Höhe von mehr als 6,1 Metern (20 Fuß) beträgt, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Einschränkungen beachten. Pro 100 Meter Entfernung zum nächstgelegenen Punkt der Start- und Landebahn des nächstgelegenen Flughafens darf der höchste Punkt der Antenne maximal einen Meter oberhalb der Höhe des Flughafens liegen. Abweichungen zwischen der Geländehöhe Ihrer Antenne und der Höhe der Start- und Landebahn des Flughafens können die Berechnung u. U. schwieriger gestalten. Wenn sich Ihre CB-Station in der Nähe eines Flughafens befindet, können Sie sich an eine FCC-Niederlassung in Ihrer Nähe wenden, damit Ihnen ein Tabellenblatt mit Angaben zur maximal zulässigen Höhe für Ihre Antenne zur Verfügung gestellt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in Teil 17 der FCC-Bestimmungen. Warnung: Die Errichtung und der Abbau von Antennen für eine CB-Station in der Nähe von Hochspannungsleitungen ist sehr gefährlich. Befolgen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit die im Lieferumfang Ihrer Antenne enthaltenen Montageanweisungen.
Abs. 95.409 (CB-Richtlinie 9) Welche Ausrüstung darf ich bei meiner CB-Station einsetzen?
(a) Sie müssen einen von der FCC zertifizierten CB-Sender bei Ihrer CB-Station einsetzen. Sie erkennen einen von der FCC zertifizierten Sender an dem vom Hersteller angebrachten Zertifizierungsaufkleber. Eine Liste zertifizierter Ausrüstung ist bei allen FCC-Niederlassungen oder beim FCC-Hauptsitz einsehbar. Durch den Einsatz eines nicht von der FCC zertifizierten Senders wird die Berechtigung für den Betrieb der CB-Station für ungültig erklärt.
(b) Sie dürfen keine Änderungen an einem zertifizierten CB-Sender vornehmen bzw. von jemandem vornehmen lassen. (Siehe CB-Richtlinie 25, Abschn. 95.425). Durch die Vornahme von Änderungen an einem zertifizierten CB-Sender wird die Zertifizierung aufgehoben und durch die Nutzung eines solchen Senders wird die Berechtigung für den Betrieb der CB-Station für ungültig erklärt.
Abs. 95.410 (CB-Richtlinie 10) Wie hoch darf die Leistung der CB-Station sein?
(a) Die Ausgangsleistung des Senders Ihrer CB-Station darf folgende Werte unter keinen Bedingungen überschreiten: AM (A3)- 4 Watt (Trägerleistung) SSB- 12 Watt (Spitzenwert effektive Leistung)
(b) Weitere Informationen zur Strom-Richtlinie finden Sie in den technischen Angaben in Unterteil E von Teil 95.
(c) Durch die Nutzung eines Senders mit einer höheren als der zugelassenen Trägerleistung oder einem höheren Spitzenwert bei der effektiven Leistung wird die Berechtigung für den Betrieb der CB-Station für ungültig erklärt.
Abs. 95.411 (CB-Richtlinie 11) Sind Leistungsverstärker zulässig?
(a) Sie dürfen keine der folgenden Geräte (Leistungsverstärker) an Ihren zertifizierten CB-Sender anschließen:
Externe Funkfrequenz-Leistungsverstärker (auch Linearverstärker genannt); oder
sonstige Geräte, die zusammen mit einem Funksender als Signalquelle zur Verstärkung des Signals dienen können.
(b) Von dieser Richtlinie gibt es keine Ausnahme und durch die Nutzung eines Leistungsverstärkers wird die Berechtigung für den Betrieb der CB-Station für ungültig erklärt.
(c) Die FCC geht in folgenden Fällen davon aus, dass Sie einen linearen oder sonstigen externen Funkfrequenz-Leistungsverstärker einsetzen:
Wenn er sich in Ihrem Besitz oder auf Ihrem Grundstück befindet; und
weiteres Beweismaterial vorliegt, dass Sie Ihre CB-Station mit mehr Leistung als gemäß CB-Richtlinie 10, Abs. 95.410 zulässig betreiben.
(d) Abschnitt (c) dieses Absatzes gilt nicht, wenn Sie über eine Lizenz eines anderen Funkdiensts verfügen, mit der Sie einen externen Funkfrequenz-Leistungsverstärker einsetzen dürfen.
Abs. 95.412 (CB-Richtlinie 12) Welche Arten von Kommunikation dürfen per CB-Funk gesendet werden?
(a) Sie können mit Ihrer CB-Station einfache Kommunikation per Wechselsprachmitteilungen übermitteln. Bei einfacher Kommunikation per Wechselsprachmitteilungen handelt es sich um uncodierte Mittelungen ohne Codes. Betriebssignale wie beispielsweise „zehn Codes“ werden nicht als Codes oder codierte Mitteilungen erachtet. Sie dürfen einfache Kommunikation per Wechselsprachmitteilungen über CB-Frequenzen nur an andere CB-Stationen, Geräte Ihrer eigenen CB-Station oder autorisierte staatliche Stationen zu folgenden Themen übermitteln:
Zu Ihren privaten oder Geschäftsaktivitäten oder von direkten Familienangehörigen, die in Ihrem Haushalt leben;
Notfälle (siehe CB-Richtlinie 18, Abs. 95.418)
Notfälle (siehe CB-Richtlinie 18, Abs. 95.418); oder
Zivilverteidigungsaktivitäten in Verbindung mit offiziellen Tests, Übungen oder tatsächlich den Zivilschutzbehörden gemeldeten Notfällen, die über Autorität für den Bereich verfügen, in dem sich Ihre CB-Station befindet.
(b) Sie dürfen Ihre CB-Station nur zum Senden eines Tonsignals einsetzen, wenn das Signal zur Kontaktaufnahme oder zur Fortsetzung einer Kommunikation eingesetzt wird. (Beispiele von Schaltungen, bei denen diese Signale verwendet werden, sind tonbetätigte Rauschsperren und ausgewählte Rufkreise.) Wenn es sich bei dem Signal um einen hörbaren Ton handelt, darf er maximal 15 Sekunden dauern. Wenn es sich bei dem Signal um einen Unterschallton handelt, darf er nur während Ihres Sprechvorgangs kontinuierlich gesendet werden.
(c) Sie dürfen nur für Notfälle, zur Unterstützung von Reisenden, für kurze Tests (Funktests) oder Sprach-Funkrufe einseitige Kommunikation über Ihre CB-Station senden (Mitteilungen, die nicht dazu vorgesehen sind, Verbindung zwischen zwei oder mehr bestimmten CB-Stationen aufzunehmen).
Abs. 95.413 (CB-Richtlinie 13) Welche Arten von Kommunikation dürfen per CB-Funk gesendet werden?
(a) In folgenden Fällen dürfen Sie Ihre CB-Station nicht verwenden:
In Verbindung mit einer Aktivität, die gegen Bundes-, Landes- oder kommunales Recht verstoßen;
Zum Senden obszöner, sittenwidriger oder gotteslästerlicher Worte, Sprachausdrücke oder Bedeutungen;
Zum vorsätzlichen Stören von Kommunikation einer anderen CB-Station;
Zum Senden von einseitigen Mitteilungen, sofern es sich dabei nicht um einen Notfall, eine Unterstützung von Reisenden, kurze Tests (Funktests) oder einen Sprach-Funkruf handelt;
Zum Bewerben oder Anbieten von käuflich erwerbbaren Produkten oder Dienstleistungen;
Zum Senden von Musik, Pfeifen, Soundeffekten oder sonstigem Unterhaltungsmaterial;
Zum Senen eines Soundeffekts zu dem ausschließlichen Zweck, Aufmerksamkeit zu erregen;
Zum Senden des Worts „MAYDAY“ oder eines anderen internationalen Notsignals, sofern sich Ihre Station nicht auf einem Schiff, in einem Flugzeug oder einem anderen Fahrzeug befindet, das durch eine ernsthafte oder akute Gefahr bedroht ist und Sie um unmittelbare Hilfe ersuchen;
Zum Kommunizieren mit oder dem Versuch für die Kommunikation mit einer CB-Station, die mehr als 250 Kilometer (155,3 Meilen) entfernt ist;
Zum Werben für einen politischen Kandidat oder eine politische Kampagne; (Sie dürfen Ihren CB-Funk für geschäftliche oder organisatorische Aspekte einer Kampagne einsetzen, wenn Sie alle anderen geltenden Richtlinien befolgen);
Zum Kommunizieren mit Stationen in anderen Ländern, ausgenommen General Radio Service-Sender in Kanada; oder
Zum Senden falscher oder irreführender Mitteilungen.
(b) Sie dürfen Ihre CB-Station nicht zum Senden von Mitteilungen für Live- oder verzögerte Wiederholungssendungen eines Radio- oder Fernsehsenders verwenden. Sie können Ihre CB-Station zum Erfassen von Nachrichtenbeiträgen oder Vorbereiten von Programmen verwenden.
Abs. 95.414 (CB-Richtlinie 14) Darf ich für den Betrieb meiner CB-Station Zahlungen entgegennehmen?
(a) Sie dürfen für das Senden mit einer CB-Station keine direkten oder indirekten Zahlungen entgegennehmen.
(b) Sie dürfen eine CB-Station als Unterstützung zur Bereitstellung einer Dienstleistung einsetzen und für diese Dienstleistungen Zahlungen entgegennehmen, sofern Sie nur für die Dienstleistung und nicht für den Einsatz der CB-Station bezahlt werden.
Abs. 95.415 (CB-Richtlinie 15) Wem obliegt die Verantwortung für von mir gesendete Mitteilungen?
Sie sind verantwortlich für alle Mitteilungen, die über Ihre CB-Station erfolgen.
Abs. 95.416 (CB-Richtlinie 16) Muss ich die Länge meiner Mitteilungen begrenzen?
(a) Sie müssen Ihre CB-Mitteilungen auf die praktikable Mindestzeit beschränken.
(b) Wenn Sie mit einer oder mehreren CB-Stationen kommunizieren, sind die Kommunikation und Gespräche von Ihnen und den CB-Stationen, mit denen Sie Kontakt aufnehmen, kontinuierlich auf maximal fünf Minuten beschränkt.
(c) Am Ende Ihres Gesprächs mit anderen Stationen dürfen Sie mindestens eine Minute nicht erneut Senden.
Abs. 95.417 (CB-Richtlinie 17) Muss ich meine CB-Kommunikation kenntlich machen?
(a) Sie müsen Ihre CB-Kommunikation nicht kenntlich machen.
(b) [Sie werden dazu ermutigt, Ihre CB-Kommunikation folgendermaßen kenntlich zu machen:
Anhand des zuvor zugewiesenen CB-Funkrufzeichens;
K-Präfix gefolgt von den Initialen des Bedieners und der Postleitzahl des Wohnsitzes;
Name; oder
organisatiorischen Beschreibung einschließlich Name und ggf. anwendbarer Bediener-Gerätenummer.]
(c) [Sie werden dazu ermutigt, Ihren „Alias“ nur im Zusammenhang mit zur Identifikation dienenden Methoden zu verwenden, die in Abschnitt (b) dieses Absatzes aufgeführt sind.]
Abs. 95.418 (CB-Richtlinie 18) Wie verwende ich meine CB-Station in einem Notfall, um einem Reisenden zu helfen? >
(a) Sie müssen Notrufen jederzeit und auf allen Kanälen oberste Priorität einräumen.
(b) Wenn Sie direkt an einem Notruf beteiligt sind, müssen Sie sich nicht an die Richtlinie hinsichtlich der Länge von Signalübertragungen halten (CB-Richtlinie 16, Abs. 95.416). Alle anderen Richtlinien müssen Sie einhalten.
(c) Sie dürfen Ihre CB-Station für Mitteilungen einsetzen, die als Unterstützung für einen Reisenden zum Erreichen eines Ziels oder zum Empfangen entsprechend dienlicher Mitteilungen dienen. Wenn Sie Ihre CB-Station zur Unterstützung eines Reisenden einsetzen, müssen Sie sich nicht an die Richtlinie hinsichtlich der Länge von Signalübertragungen halten (CB-Richtlinie 16, Abs. 95.416). Alle anderen Richtlinien müssen Sie einhalten.
(d) Sie dürfen Ihre CB-Station zum Senden von einseitigen Mitteilungen im Hinblick auf Verkehrssituationen als Hilfestellung für Reisende einsetzen.
Abs. 95.419 (CB-Richtlinie 19) Darf ich den Sender meiner CB-Station von einem entfernten Standort betreiben?
(a) Sie dürfen den Sender Ihrer CB-Station nicht per Funk von einem entfernten Standort betreiben.
(b) Sie dürfen einen CB-Sender per Fernnetzsteuerung betreiben, wenn Sie eine geesonderte schriftliche Genehmigung von der FCC einholen. Damit Sie die FCC-Genehmigung erlangen, müssen Sie aufzeigen, warum Sie Ihre CB-Station per Fernnetzsteuerung betreiben müssen. Wenn Sie die FCC-Genehmigung erlangen, müssen Sie die Genehmigung als Bestandteil Ihrer Stationsunterlagen aufbewahren. Siehe CB-Richtlinie 27, Abs. 95.427.
(c) Fernsteuerung steht für jeglichen Betrieb eines CB-Senders von einem vom CB-Sender entfernten Standort. Die direkte mechanische Steuerung oder direkte elektrische Steuerung per Kabel von einem Ort auf dem Grundstück des CB-Senders, Schiff oder Fahrzeug wird nicht als Fernsteuerung betrachtet.
Abs. 95.420 (CB-Richtlinie 20) Darf ich den Sender meiner CB-Station an ein Telefon anschließen?
(a) Sie dürfen den Sender Ihrer CB-Station an ein Telefon anschließen, wenn Sie die folgenden Richtlinien einhalten:
Sie oder eine andere Person muss an der CB-Station anwesend sein und
(i) die Verbindung manuell aufbauen (die Verbindung darf nicht über die Fernsteuerung erfolgen);
(ii) den Betrieb des Senders während der Verbindung überwachen;
(iii) die einzelnen Mitteilungen während der Verbindung abhören; und
(iv) alle Mitteilungen beenden, wenn ein Verstoß gegen diese Richtlinien vorliegt.
Jede Mitteilung während der Telefonverbindung muss all diesen Richtlinien entsprechen.
Sie müssen die Einschränkungen einhalten, die der Telefonanbieter hinsichtlich Verbindungen zwischen einem CB-Sender und einem Telefon vorgibt.
(b) Der CB-Sender, mit dem Sie eine Verbindung zu einem Telefon aufbauen, darf nicht mit einer weiteren CB-Station verbunden werden.
(c) Wenn Sie eine Verbindung zwischen Ihrem CB-Sender und einem Telefon aufbauen, müssen Sie eine Phone-Patch-Vorrichtung verwenden, die bei der FCC registriert ist.
Weitere wissenswerte Dinge
Abs. 95.421 (CB-Richtlinie 21) Welche Strafen sind für einen Verstoß gegen diese Richtlinien vorgesehen?
(a) Wenn die FCC feststellt, dass Sie vorsätzlich oder wiederholt gegen den Communications Act (Kommunikationsgesetz) oder die FCC-Richtlinien verstoßen haben, müssen Sie pro Verstoß bis zu 10.000 USD Strafe zahlen bis zu einer Gesamtstrafe von 75.000 USD. (Siehe Absatz 503(b) des Communications Act.)
(b) Wenn die FCC feststellt, dass Sie gegen einen Absatz des Communications Act oder der FCC-Richtlinien verstoßen haben, werden Sie möglicherweise dazu angewiesen, die zum Verstoß führende Handlung zu unterlassen. (Siehe Absatz 312(b) des Communications Act.)
(c) Wenn ein Bundesgericht feststellt, dass Sie vorsätzlich gegen eine FCC-Richtlinie verstoßen haben, wird Ihnen eine Geldbuße von bis zu 500 USD für jeden Tag auferlegt, den Sie gegen die Richtlinie verstoßen haben. (Siehe Absatz 502 des Communications Act.)
(d) Wenn ein Bundesgericht feststellt, dass Sie vorsätzlich gegen eine Bestimmung des Communications Act verstoßen haben, wird Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 10.000 USD auferlegt, Sie werden mit einer Haftstrafe von einem Jahr bestraft oder beides wird Ihnen auferlegt. (Siehe Absatz 501 des Communications Act.)
Abs. 95.422 (CB-Richtlinie 22) Wie reagiere ich auf Schriftverkehr von der FCC?
(a) Wenn die FCC feststellt, dass Sie gegen den Communications Act oder diese Richtlinie verstoßen haben, kann die FCC Ihnen eine Diskrepanzmitteilung senden.
(b) Sie müssen innerhalb des in der Mitteilung angegebenen Zeitraums mit folgenden Angaben reagieren:
Einer vollständigen schriftlichen Aussage zu der vorgeworfenen Diskrepanz tätigen;
Eine vollständige schriftliche Aussage zu Maßnahmen tätigen, die Sie unternommen haben, um den vorgeworfenen Verstoß zu beheben und ein wiederholtes Eintreten zu vermeiden; und
Der Name der Person, die zuständig war zu dem Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes.
(c) Wenn die FCC Ihnen einen Brief mit Fragen zu Ihrer CB-Funkstation oder dem Betrieb sendet, ymüssen Sie innerhalb des in dem Brief angegebenen Zeitraums die Fragen anhand von vollständigen schriftlichen Aussagen reagieren.
(d) Sie dürfen Ihre Antworten nicht durch Bezüge auf andere Mitteilungen kürzen.
(e) Sie müssen Ihre Antwort an die FCC-Niederlassung senden, die Ihnen die Mitteilung gesendet hat.
(f) Sie müssen eine Kopie Ihrer Antwort bei Ihren Unterlagen aufbewahren. (Siehe CB-Richtlinie 27, Abs. 95.427.)
Abs. 95.423 (CB-Richtlinie 23) Was muss ich unternehmen, wenn ich von der FCC die Mitteilung erhalte, dass meine CB-Station Störungen verursacht?
(a) Wenn Ihnen die FCC mitteilt, dass Ihre CB-Station aus technischen Gründen Störungen verursacht, müssen Sie alle Anweisungen aus der offziellen FCC-Mitteilung befolgen. (Durch diese Mitteilung werden Sie u. U. dazu aufgefordert, technische Anpassungen an Ihrer Ausrüstung vorzunehmen.)
(b) Sie müssen sich an die Einschränkungen hinsichtlich des Betriebs für die CB-Station halten, die u. U. in der offiziellen Mitteilung enthalten sind.
Abs. 95.424 (CB-Richtlinie 24) Wie kann ich eine Wartung des Senders meiner CB-Station vornehmen?
(a) Sie können die Antenne für Ihren CB-Sender einstellen und Funktests machen. (Ein Funktest ist eine einseitige Signalübertragung für einen kurzen Zeitraum, um den Sender zu testen.)
(b) Sie sind jederzeit verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Station und es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Wartung der Anlage so oft wie erforderlich vornehmen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist. Sie müssen alle Reparaturen oder Anpassungen an Ihrem CB-Sender entsprechend der technischen Bestimmungen (siehe Unterteil E) vornehmen lassen. Reparaturen oder Anpassungen müssen von oder unter Aufsicht einer für die Wartung des Senders und Reparatur von Geräten für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk technisch qualifizierten Person oder durch ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen erfolgen.
(c) Außer wenn dies in Abschnitt (d) dieses Absatzes angegeben ist, muss jede interne Reparatur und jede interne Änderung eines CB-Senders, in denen Signale übertragen werden, mit einer strahlungslosen („Dummy“)-Antenne durchgeführt werden.
(d) Kurze Testsignale (Signale von nicht mehr als einer Minute in einem Zeitraum von fünf Minuten) über eine strahlende Antenne können zu folgenden Zwecken übertragen werden:
Zum Anpassen einer Antenne an einen Sender;
Zum Erfassen oder Messen einer anderen Strahlungsenergie als das vorgesehene Signal; oder
Zum Anpassen eines Empfängers an Ihren CB-Sender.
Abs. 95.425 (CB-Richtlinie 25) Darf ich Änderungen an meinem Sender der CB-Station vornehmen?
(a) Sie dürfen keine internen Änderungen an Ihrem CB-Sender vornehmen bzw. von anderen vornehmen lassen.
(b) Zu internen Änderungen zählt nicht Folgendes:
Reparatur oder Wartung des Senders einer CB-Station (siehe CB-Richtlinie 24, Abschn. 95.424); oder
Änderungen von einsteckbaren Modulen, die als Teil Ihres CB-Senders zertifiziert sind.
Sie dürfen keinen CB-Sender betreiben, der in irgendeiner Weise verändert wurde, einschließlich Änderungen, um diesen mit unzulässigen Frequenzen oder Strom zu betreiben. (Siehe CB-Richtlinien 9 und 11, Abschn. 95.409 und 95.411.)
Abs. 95.426 (CB-Richtlinie 26) Muss ich meine CB-Station zur Inspektion zur Verfügung stellen?
(a) Wenn ein unzulässiger FCC-Vertreter Ihre CB-Station verlangt, Ihre CB-Station zu inspizieren, müssen Sie Ihre CB-Station sowie entsprechende Aufzeichnungen zu Inspektionszwecken zur Verfügung stellen.
(b) Zu einer CB-Station gehört die komplette Funkausrüstung, die Sie verwenden.
Abs. 95.427 (CB-Richtlinie 27) Was sind die Aufzeichnungen meiner Station?
Zu den Aufzeichnungen Ihrer Station zählen folgende Dokumente.
(a) Eine Kopie jeder Antwort auf eine FCC-Benachrichtigung zu einem Verstoß oder auf ein FCC-Schreiben. (Siehe CB-Richtlinie 22, Abschn. 95.422.)
(b) Jede schriftliche Genehmigung von der FCC. (Siehe CB-Richtlinie 19, Abschn. 95.419.)
Abs. 95.428 (CB-Richtlinie 28) Wie kontaktiere ich die FCC?
(a) US-amerikanisches Call Center der FCC unter 1-888-225-5322.
(b) World Wide Web-Homepage der FCC: http://www.fcc.gov.
(c) Schriftlich, an die FCC, zu Händen von: CB, 1270 Fairfield Road, Gettysburg, PA 17325-7245.
Quelle: 48 FR 24894, 3. Juni 1983, wenn nicht anders angegeben.