24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
36 Monate/unbegrenzte Kilometer für Portugal, Spanien, Schweden und Japan
Die Harley-Davidson Motor Company Inc. garantiert für jedes neue Harley-Davidson® Motorrad des Modelljahres 2025, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine solche Reparatur oder der Austausch defekter Teile die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen dieser beschränkten Garantie (im Folgenden „beschränkte Garantie” oder „beschränkte Motorradgarantie”). Diese beschränkte Garantie gilt nur für die unten im Abschnitt „Garantiezeit” angegebene Dauer.
Niemand, einschließlich der Harley-Davidson Händler, darf diese Garantie vollständig oder teilweise ändern, erweitern oder einen Rechtsanspruch daraus geltend machen. Als Bedingung für diese beschränkte Garantie sind Sie für die sachgemäße Benutzung, Wartung und Pflege des Motorrads, wie in der Bedienungsanleitung ausgeführt, verantwortlich. Harley-Davidson empfiehlt, eine Kopie der Wartungsprotokolle und Quittungen aufzubewahren.
Mit Ausnahme der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Punkte wird diese Garantie nicht ungültig, wenn Sie Ihr Motorrad von einer Werkstatt warten lassen, die kein Harley-Davidson Vertragshändler ist, und auch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson-Originalteilen allein führt nicht zum Erlöschen dieser Garantie.
Harley-Davidson kann jedoch die Garantieabdeckung für Defekte oder Schäden ausschließen, die durch nicht autorisierte (a) Teile, (b) Wartung oder (c) Verwendung des Fahrzeugs, einschließlich Defekte oder Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Harley-Davidson Originalteilen, nicht zugelassenen Harley-Davidson Originalteilen oder die Verwendung des Fahrzeugs für Rennen oder Wettbewerbe verursacht wurden. Die Verweigerung der Deckung kann auf dem Einbau von Teilen beruhen, die für eine nicht autorisierte Verwendung des Fahrzeugs vorgesehen sind, wie z. B. eine Anhängerkupplung.
Darüber hinaus schließt Harley-Davidson für jedes in Ihrem Land zugelassene Harley-Davidson Motorrad die Garantieabdeckung aus und verweigert alle Garantieansprüche für funktionale Defekte von Komponenten des Antriebsstrangs, wenn Harley-Davidson oder ein Harley-Davidson Vertragshändler über Informationen verfügt, die zeigen, dass das Fahrzeug mit einem Tuning-Produkt getunt wurde, das nicht von den örtlichen Behörden genehmigt wurde.
Haftungsausschlüsse und Einschränkungen
FÜR DAS MOTORRAD WERDEN KEINE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEWÄHRT. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IST AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE ODER AUF DIE IM GELTENDEN RECHT FESTGELEGTE DAUER BESCHRÄNKT, JE NACHDEM, WELCHER ZEITRAUM KÜRZER IST. SOFERN NICHT GESETZLICH VERBOTEN, WIRD JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUF NACHFOLGENDE KÄUFER DES MOTORRADS ÜBERTRAGEN.
DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GILT NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ VERWENDET WIRD; AUCH DANN NICHT, WENN DAS MOTORRAD FÜR DEN RENNEINSATZ AUSGESTATTET IST.
HARLEY-DAVIDSON, SEINE TOCHTERFIRMEN UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
Harley-Davidson, seine Tochterfirmen und Ihr Händler übernehmen keine Haftung für Zeit- oder Einkommensverluste, Unannehmlichkeiten, Verluste durch Transport oder Einsatz Ihres Motorrads, die Kosten eines Mietmotorrads, Kraftstoff, Reisen, Verpflegung oder Unterkunft, oder sonstige Neben- oder Folgeschäden.
Schadenersatzforderungen werden unter Umständen nicht beglichen, sofern geltendes Recht deren Haftungsausschluss nicht untersagt. Sie können keine Gewährleistungsansprüche als Vertreter bei einer Sammelklage, als selbstständiger Staatsanwalt, oder im Rahmen einer sonstigen Vertreterschaft geltend machen. Harley-Davidson übernimmt keine Haftung für aus Lieferverzögerungen oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen entstandenen Ansprüche.
Diese beschränkte Motorradgarantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte, und Sie haben möglicherweise auch andere Rechte, die von Land zu Land unterschiedlich sind, außer dass Entscheidungen auf der Grundlage Ihrer örtlichen Kundenschutzgesetze, Schiedssprüche und/oder Streitbeilegungsbeschlüsse vorrangig gegenüber den Unternehmensrichtlinien sind.
Garantielaufzeit
  1. Die Dauer dieser beschränkten Garantie beträgt 24 Monate.
    1. In Portugal, Spanien, Schweden und Japan beträgt die Dauer 36 Monate.
  2. Die Garantiezeit für alle Leistungen beginnt mit dem Datum des Erstkaufs eines neuen Motorrads bei einem Harley-Davidson Vertragshändler.
  3. Ein nicht abgelaufener Teil der beschränkten Motorradgarantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
    1. HINWEIS
      Bei Miet-, H.O.G.™, H-D® Company Owned Vehicles (COV) oder Polizeimotorrädern beginnt die Garantiezeit, wenn das Motorrad zum ersten Mal in Betrieb genommen wird, und Erstkäufer im Einzelhandel erhalten den noch nicht abgelaufenen Teil der beschränkten Motorradgarantie.
Pflichten des Eigentümers
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson-Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen.
Ausschließungen
Bei Straßenmotorrädern deckt diese beschränkte Garantie keine Ansprüche ab, die sich aus Folgendem ergeben:
  1. Wenn das Motorrad nicht gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird, einschließlich der Abschnitte „Wartungspflichten“, „Wartungsintervalle und -potokoll“ und "“Wartung und Schmierung“.
  2. Unsachgemäßer Umgang, Vernachlässigung, nicht ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung im Gelände oder Einsatz bei Rennen oder sonstigen Wettbewerben.
  3. Motorräder, die nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Marktes hergestellt wurden, in dem sie zugelassen sind.
  4. Mängel oder Schäden, die durch den Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten zur Leistungssteigerung oder durch andere nicht genehmigte Modifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Anhängerkupplung, verursacht wurden. Dies gilt auch für die Verwendung von Harley-Davidson Originalteilen in nicht genehmigten Anwendungen.
  5. Einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder anderen Umstände, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen.
  6. Ein Motorrad, das in einen Unfall oder eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
  7. 7. Schäden am Radio und/oder elektronischen Display, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, nicht autorisierte Modifikationen, Computerviren oder die Installation nicht autorisierter Software, Peripheriegeräte und Anbauteile (Zubehör, GPS-/Satelliteneinheiten) verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Synchronisierungsprobleme oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte, die durch ein inkompatibles Telefon, eine inkompatible Mediensoftware oder ein anderes Medienspeichergerät (MP3, USB-Stick usw.) verursacht wurden.
    1. Zu den Ersatzteilen im Rahmen dieser Garantie kann auch ein generalüberholtes Funkgerät gehören.
On-Road/Off-Road-Fahrzeuge
Harley-Davidsons Pan America wurde für Straßeneinsätze und mäßige Geländeeinsätze entwickelt. Dazu gehört der Einsatz auf asphaltierten Straßen, Schotterstraßen und präparierten Pisten, umfasst jedoch keine Wettkampfstrecken, Rallyerouten oder ähnliche Nutzungen.
Bei Straßen- und Geländemotorrädern deckt diese beschränkte Garantie keine Ansprüche ab, die sich aus Folgendem ergeben:
  1. Wenn das Motorrad nicht gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird, einschließlich der Abschnitte „Wartungspflichten“, „Wartungsintervalle und Protokoll“ und "“Wartung und Schmierung“.
  2. Vernachlässigung, missbräuchlicher oder unsachgemäßer Umgang, nicht ordnungsgemäße Lagerung oder Einsatz bei Rennen oder sonstigen Wettbewerben.
  3. Motorräder, die nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes, in dem sie registriert sind, ausgestattet sind.
  4. Mängel oder Schäden, die durch den Einbau von Gelände- oder Hochleistungskomponenten zur Leistungssteigerung oder durch andere nicht genehmigte Modifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Anhängerkupplung, verursacht wurden. Dies gilt auch für die Verwendung von Harley-Davidson Originalteilen in nicht genehmigten Anwendungen.
  5. Einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder andere Umstände, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen.
  6. Ein Motorrad, das in einen Unfall oder eine Kollision verwickelt war, fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
  7. 7. Schäden am Radio und/oder elektronischen Display, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, nicht autorisierte Modifikationen, Computerviren oder die Installation nicht autorisierter Software, Peripheriegeräte und Anbauteile (Zubehör, GPS-/Satelliteneinheiten) verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Synchronisierungsprobleme oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte, die durch ein inkompatibles Telefon, eine inkompatible Mediensoftware oder ein anderes Medienspeichergerät (MP3, USB-Stick usw.) verursacht wurden.
    1. Zu den Ersatzteilen im Rahmen dieser Garantie kann auch ein generalüberholtes Funkgerät gehören.
Weitere Einschränkungen
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für:
  1. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder den Ersatz von Teilen bei normalem Verschleiß und normaler Abnutzung, insbesondere: Glühlampen, Reifen, Schmierfett, Öl- und Filterwechsel, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Zündkerzen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplungen und Komponenten, Einstellung von Kette/Riemen und Austausch von Kette/Riemen.
  2. Kosmetische Schäden, die auf unsachgemäßen Umgang durch den Besitzer, mangelnde Wartung gemäß der Bedienungsanleitung oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Schäden aufgrund von Werksmaterial- oder Verarbeitungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit unter diese beschränkte Garantie fallen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Windschutzscheibenrisse oder andere durch Straßengeröll verursachte Schäden, zu fest angezogene Befestigungselemente oder Verwendung von Reinigungsprodukten, die nicht von Harley-Davidson zugelassen sind.
  3. Alle kosmetischen Schäden, die angeblich bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom Harley-Davidson Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden.
  4. Defekte oder Schäden am Motorrad, die von Änderungen hervorgerufen wurden, die nicht in Übereinstimmung mit Harley-Davidsons Werksvorgaben durchgeführt wurden oder durch Änderungen oder Verwendung von Teilen oder Zubehör verursacht wurden, die nicht für die Bauart oder das Modelljahr des jeweiligen Motorrads genehmigt waren.
  5. Schäden, die durch den Einbau oder die Nutzung von Nicht-originalen-Harley-Davidson Bauteilen verursacht wurden, einschließlich der Bauteile, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler eingebaut wurden, die zum Ausfall eines Harley-Davidson Originalbauteils führen. Beispiele umfassen u. a. leistungssteigernde Antriebsstrangbauteile oder Software, Auspuffanlagen, Anhängerkupplungen, nicht zugelassene Reifen, Tieferlegungssätze, Lenker, mit der werkseitigen elektrischen Anlage verbundenes Zubehör.
  6. Aufgerüstete Teile als Ersatzteile für Garantiearbeiten. Im Rahmen der beschränkten Garantie sind Reparatur oder Austausch defekter Teile erlaubt, um das Fahrzeug, eine Komponente oder ein Teil mit werkseitig gelieferten Materialien wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Wir werden alle nötigen Schritte unternehmen, um das betroffene Teil zu reparieren/ersetzen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Dazu gehört nicht die Verwendung von aufgerüsteten Teilen, es sei denn, es sind keine anderen geeigneten Komponenten als Ersatzteil verfügbar. In diesem Fall wäre eine Genehmigung vor der Reparatur erforderlich.
  7. Defekte oder Schäden, die die Funktionalität der Antriebsstrangkomponenten eines Motorrads beeinträchtigen, das mit einem Tuner oder einer Kalibrierung abgestimmt wurde, die sich von der werkseitig installierten Originalkalibrierung unterscheidet.
Wichtig: Sorgfältig durchlesen
  1. Unsere Harley-Davidson-Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäfts und verkaufen möglicherweise auch Produkte, die nicht von Harley-Davidson stammen. Aus diesem Grund IST HARLEY-DAVIDSON FÜR DIE SICHERHEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG VON TEILEN, ZUBEHÖR ODER DESIGN-MODIFIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH U. A. DER ARBEITSAUSFÜHRUNG, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT BZW. ZUGELASSEN SIND, JEDOCH VON HARLEY-DAVIDSON-VERTRAGSHÄNDLERN VERKAUFT UND/ODER EINGEBAUT WERDEN, NICHT HAFTBAR.
  2. Diese beschränkte Garantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Harley-Davidson. Sie gilt getrennt und unabhängig von Garantien, Wartungsplänen oder Wartungsverträgen, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler erhalten oder erworben werden können. Kein Harley-Davidson Vertragshändler ist dazu berechtigt, die Bedingungen dieser beschränkten Garantie auf jegliche Weise abzuändern, zu modifizieren, zu erweitern oder in jeglicher Weise zu ändern.
  3. Alle von Harley-Davidson genehmigten Garantiearbeiten oder Garantieteile entheben Harley-Davidson nicht des Rechts, später in zutreffenden Fällen Ausnahmeregelungen geltend zu machen.
  4. Harley-Davidson und seine Vertragshändler behalten sich das Recht vor, von Harley-Davidson konstruierte und erzeugte Motorräder jederzeit zu modifizieren oder zu reparieren, ohne zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, dieselben Modifizierungen oder Änderungen an bereits erzeugten und verkauften Motorrädern vorzunehmen. Harley-Davidson behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Reparaturen nach der Garantiefrist vorzunehmen, Reparaturkampagnen durchzuführen, freiwillige oder Kulanzreparaturen sowie verlängerte Garantiedeckung für bestimmte Motorräder anzubieten. Die genannten Reparaturen und die Verlängerung der Garantiedeckung verpflichten Harley-Davidson auf keine Weise, ähnliche Maßnahmen für Eigentümer ähnlicher Motorräder bereitzustellen. Harley-Davidson kann von Zeit zu Zeit spezielle Vergütungsprogramme anbieten, um einen Teil oder alle Kosten bestimmter Reparaturen zu übernehmen, die über den Umfang der beschränkten Garantie hinausreichen. Fragen Sie bei Ihrem Harley-Davidson-Vertragshändler nach, ob solche Programme für Sie verfügbar sind.
  5. Dadurch, dass ein Teil als Harley-Davidson beschriftet oder gekennzeichnet ist, ist dieser nicht automatisch für die Marke und das Modell Ihres Motorrads geeignet oder zugelassen. Der Einsatz von Teilen, die nicht für Ihr Motorrad konzipiert und getestet wurden, kann negative Konsequenzen für die Leistung Ihres Motorrads haben und kann Schäden oder Defekte verursachen, die von dieser beschränkten Garantie nicht abgedeckt sind.
  6. Zu viele elektrische Nebenverbraucher können das Ladesystem des Fahrzeugs überlasten. Wenn alle elektrischen Nebenverbraucher zusammen mehr Strom verbrauchen, als das Ladesystem des Fahrzeugs erzeugen kann, kann der Stromverbrauch zum Entladen der Batterie und zur Beschädigung des elektrischen Systems des Fahrzeugs führen.
Umweltfaktoren
Diese beschränkte Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß ab:
  1. Bei einer Komponente, nur einmal, unter angemessenen Bedingungen. Wenn an einem Fahrzeug eine oder mehrere dieser Bedingungen an mehr als einer Komponente vorliegen, wird die Garantieabdeckung abgelehnt.
  2. Bei mehreren Komponenten, wenn es sich um dieselbe Komponente handelt (z. B. beide Spiegel, beide Fahrertrittbretter, usw.)
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für Rost/Korrosion und/oder Lochfraß:
  1. An Rädern, es sei denn, der Zustand wurde bei der Inspektion vor der Auslieferung ordnungsgemäß dokumentiert.
  2. Als Folge von Schäden durch Straßenschmutz, Gefahren, Vernachlässigung, chemische Einwirkung oder Missbrauch/Fehlgebrauch des Motorrads.
  3. Im Inneren des Kraftstofftanks.
  4. Als Folge von Einsätzen im Gelände.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das Motorrad vor jeglichen kosmetischen Mängeln zu schützen, die sich aus dem Gebrauch und/oder aus Witterungseinflüssen ergeben.
Weltweite Touristen-Garantie
Jeder Eigentümer eines Harley-Davidson® Motorrads, der sein Fahrzeug entsprechend dem in der Bedienungsanleitung angegebenen Garantie- und Wartungsverfahren instand gehalten hat, hat während internationaler Reisen Anspruch auf sämtliche Garantieleistungen.
HINWEIS
Ein Kilometer ist etwa ein Drittel weniger als eine Meile, weshalb entsprechende Anpassungen vorzunehmen sind, wenn Garantieerklärungen herangezogen werden, die ausschließlich auf Meilen basieren. Der Händler darf dem Kunden Reparaturen, die unter die H-D Motorradgarantie fallen, nicht in Rechnung stellen.
FRAGEN UND BESCHWERDEN
Bei Fragen oder Bedenken bzgl. der Leistung des Motorrads oder der Anwendbarkeit der hier beschriebenen beschränkten Garantie oder wenn Sie mit dem bei einem Harley-Davidson-Vertragshändler erhaltenen Service nicht zufrieden sind, gehen Sie wie folgt vor:
  1. Kontaktieren Sie den Verkaufs- und/oder Wartungshändler und sprechen Sie mit dem Verkaufs- und/oder Serviceleiter.
  2. Wenn Ihr Anliegen durch den Händler nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt werden kann, verständigen Sie das Harley-Davidson Customer Support Center, indem Sie Ihr Anliegen per Post an folgende Adresse senden oder die nachstehende Telefonnummer anrufen.
Diese Garantie gewährleistet nicht, dass jedes Harley-Davidson Motorrad frei von Mängeln ist. Mängel können unter Umständen während der Herstellungsverfahren und Konzeptionen unabsichtlich verursacht werden und dazu führen, dass Reparaturen erforderlich sind. Deshalb gewährt Harley-Davidson die beschränkte Motorradgarantie, damit durch solche Mängel verursachte Garantieansprüche durch eine Fehlfunktion einer Komponente oder Fehler während des Garantiezeitraums geltend gemacht werden können. Außer in Fällen, in denen dies gesetzlich verboten ist, beschränken die aus dieser Garantie und jeder stillschweigenden Garantie hervorgehenden Ansprüche auf die Reparatur, den Austausch oder die Anpassung des defekten Teils. SOLANGE HARLEY-DAVIDSON WILLENS UND IN DER LAGE IST, DIE DEFEKTEN TEILE IN DER VORGESCHRIEBENEN FORM DURCH SEINE VERTRAGSHÄNDLER REPARIEREN, AUSTAUSCHEN ODER EINSTELLEN ZU LASSEN, DARF NICHT DAVON AUSGEGANGEN WERDEN, DASS DIESER ALLEINIGE ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. EINE EVENTUELLE HAFTUNG DURCH HARLEY-DAVIDSON ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL DIE KOSTEN FÜR DIE KORREKTUR DER DEFEKTE IM RAHMEN DER BESTIMMUNGEN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE.
Die Ihnen erteilten Rechte und Vergünstigungen sowie die Verpflichtungen von Harley-Davidson, die in der beschränkten Motorradgarantie festgelegt sind, sind separat und getrennt von allen Rechten und Pflichten, die in einem Wartungsvertrag festgelegt sind, den Sie ggf. von einem Händler und/oder einer Drittanbieter-Versicherungsgesellschaft erworben haben. Harley-Davidson berechtigt keine juristische Person, die Garantieverpflichtungen von Harley-Davidson im Zusammenhang mit Ihrem Motorrad oder dieser beschränkten Garantie zu erweitern.
Vorschriften zu Emissionen und Lärm
Eingriffe in die Geräuschdämpfung-/Abgasreinigungsanlage sind verboten:
Die Bundesgesetzgebung in Ihrem Land untersagt folgende Maßnahmen bzw. Veranlassung von Maßnahmen: (1) Die Entfernung bzw. Aufhebung der Funktion jeglicher vor dem Verkauf oder der Lieferung an den Endkäufer bzw. während des Betriebs in ein neues Fahrzeug zum Zweck der Abgasreinigung oder Geräuschdämpfung eingebauten Vorrichtungen oder Konstruktionselemente zu anderen Zwecken als denen der Wartung, Reparatur oder des Austauschs, und (2) den Betrieb des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung bzw. ein solches Konstruktionselement von irgendeiner Person entfernt oder funktionslos gemacht wurde.
Die nachstehen aufgeführten Maßnahmen werden als Manipulation angesehen:
  1. Austausch des/der Schalldämpfer(s) und/oder der gesamten Auspuffanlage durch Teile, die aufgrund ihres Schadstoffausstoßes und/oder ihres Geräuschpegels nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
  2. Jegliches Entfernen oder Verändern der inneren Leitbleche des Schalldämpfers.
  3. Austausch der Luftansaug-/Luftfilterbaugruppe durch eine Baugruppe, die aufgrund ihres Schadstoffausstoßes und/oder ihres Geräuschpegels nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist.
  4. Änderung der Luftansaug-/Luftfilterbaugruppe in einer Weise, dass das Fahrzeug hinsichtlich des Schadstoffausstoßes und/oder des Geräuschpegels nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Beschränkte Motorradgarantie nur gültig in Australien/Neuseeland
Diese Harley-Davidson Motorradgarantie wird bereitgestellt von Harley-Davidson, Motor Company, P.O. Box 653, Milwaukee, Wisconsin, 53201, U.S.A., Telefon +1 (414) 343-4056, („Harley-Davidson”)
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson Motorrad des Modelljahres 2025, dass jegliche Teile, die bei normalem Gebrauch innerhalb der oben aufgeführten Garantiefrist Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, von jedem Harley-Davidson Vertragshändler kostenlos repariert oder ersetzt werden.
Eine solche Reparatur oder der Austausch von Teilen ist die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihr einziges Rechtsmittel im Rahmen dieser H-D Motorradgarantie; Sie haben jedoch möglicherweise andere Rechte nach australischem und neuseeländischem Recht, wie unten beschrieben.
HINWEIS
Zur Reparatur gebrachte Produkte können durch generalüberholte Produkte des gleichen Typs ersetzt werden. Generalüberholte Bauteile können zur Reparatur von Produkten verwendet werden.
Ihre Verbraucherrechte nur gültig in Australien / Neuseeland
Die mit dieser H-D-Motorradgarantie gewährten Vorteile gelten zusätzlich und entziehen keine anderen Rechte oder Rechtsmittel, die nach australischen oder neuseeländischen Gesetzen, einschließlich der Verbraucherschutzgesetze, hinsichtlich des Motorrads gelten.
In Australien werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „Australian Consumer Law“ (Verbraucherschutzgesetz) nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Erstattung bei größeren Defekten und Entschädigung für andere nicht angemessene vorhersehbare Verluste oder Schäden. Sie haben auch Anspruch auf die Reparatur oder den Ersatz von Produkten, wenn die Produkte keine akzeptable Qualität vorweisen und das Versagen nicht auf einen größeren Defekt zurückzuführen ist.
In Neuseeland werden unsere Produkte mit Garantien geliefert, die vom „New Zealand Consumer Guarantees Act“ (Neuseeländische Verfügung bzgl. Verbrauchergarantien) nicht ausgeschlossen werden können.
3R-Garantiezeit China
Gemäß den chinesischen 3R-Regeln für Motorräder beginnt die 3R-Garantiezeit für Motorräder in China an dem Tag, an dem die offizielle Rechnung ausgestellt wird, und endet entweder am ersten Jahrestag oder an dem Tag, an dem der Kilometerzähler 6.003 km (3730 mi) erreicht, je nachdem, welches Datum früher liegt. Fällt das Enddatum auf einen Feiertag in China, verlängert es sich automatisch auf den nächsten Werktag („3R-Garantiezeit”).
Die folgenden Zeiträume sollten jedoch bei der Bestimmung der 3R-Garantiezeit ausgeschlossen werden:
  1. Die Zeit, die für Reparaturen im Rahmen der Garantieverpflichtungen gemäß den chinesischen 3R-Regeln für Motorräder benötigt wird;
  2. Wartezeiten aufgrund fehlender Ersatzteile, die für die Reparatur benötigt werden; und
  3. Verzögerungen bei der Reparatur aufgrund höherer Gewalt.
Reparaturverpflichtungen
Der Händler oder Vertriebspartner ist verpflichtet, Reparaturen am Motorrad entweder selbst oder durch die von ihm benannten Werkstätten durchzuführen, wenn während der 3R-Garantiezeit eine Leistungsstörung auftritt, vorausgesetzt, die chinesischen 3R-Regeln für Motorräder sehen vor, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine kostenlose Reparatur in Bezug auf eine solche Leistungsstörung durchzuführen, und dass der Kunde keine Reparaturkosten, wie z. B. Ersatzteilkosten und Servicegebühren, zu tragen hat.
Ersatzverpflichtungen
Der Händler/Vertriebspartner ist verpflichtet, dem Kunden ein neues Ersatzmotorrad desselben Typs zur Verfügung zu stellen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
  1. Das Motorrad weist innerhalb von 7. Tagen (einschließlich des Tag 7) nach dem Verkaufstag des Motorrads (der in diesem Garantiehandbuch als „Rechnungsdatum” bezeichnet wird) eine spezifische Fehlfunktion im Sinne der chinesischen 3R-Regeln für Motorräder auf, es sei denn, der Kunde entscheidet sich stattdessen für eine Reparatur oder Rückgabe des Motorrads;
  2. Das Motorrad weist zwischen dem 8. und 15. Tag (einschließlich beider Tage) nach dem Verkauf des Motorrads eine spezifische Fehlfunktion im Sinne der chinesischen 3R-Regeln für Motorräder auf, es sei denn, der Kunde entscheidet sich dafür, das Motorrad stattdessen reparieren zu lassen;
  3. Das Motorrad weist nach dem 15. Tag nach dem Verkauf des Motorrads eine der in den chinesischen 3R-Regeln für Motorräder definierten Fehlfunktionen auf, und das Motorrad kann auch nach zweimaliger Reparatur nicht für seinen normalen Zweck verwendet werden;
  4. Das Motorrad wurde innerhalb von 90 Tagen, nachdem es zur Reparatur geschickt wurde, nicht vollständig repariert, da der Hersteller die gemäß dem Kaufvertrag erforderlichen Ersatzteile nicht bereitstellen konnte;
  5. Falls der Händler/Vertriebspartner als Reparaturwerkstatt für das Motorrad fungiert: wenn das Motorrad nicht innerhalb von 30 Tagen (einschließlich des 30. Tages), nachdem es zur Reparatur geschickt wurde, aus Gründen, die der Händler/Vertriebspartner selbst zu vertreten hat, repariert wurde;
  6. Die 3R-Garantiezeit beginnt für das Ersatzmotorrad ab dem Datum des Austauschs neu, und der Händler/Vertriebspartner stellt eine neue Garantiebescheinigung aus.
Rücknahmeverpflichtungen
Der Händler/Vertriebspartner ist verpflichtet, die Rückgabe des Motorrads zu akzeptieren und dem Kunden die Kosten ganz oder teilweise zu erstatten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
  1. Das Motorrad weist innerhalb von 7 Tagen (einschließlich Tag 7) nach dem Verkauf des Motorrads eine der in den chinesischen 3R-Regeln für Motorräder definierten spezifischen Fehlfunktionen auf, es sei denn, der Kunde entscheidet sich für eine Reparatur oder einen Austausch des Motorrads;
  2. Einer der Umstände (2), (3) und (4) des Abschnitts „Ersatzverpflichtungen” tritt ein, aber der Händler/Vertriebspartner hat kein Motorrad desselben Typs als Ersatz, und der Kunde verlangt daher eine Erstattung; oder
  3. Einer der Umstände (2), (3) und (4) des Abschnitts „Ersatzverpflichtungen” tritt ein und der Kunde verlangt in irgendeiner Weise eine Rückerstattung, obwohl der Händler/Vertriebspartner ein Ersatzmotorrad desselben Typs bereitstellen kann.
Im Fall (1) erstattet der Händler/Vertriebspartner nicht nur den Kaufpreis des Motorrads (der in diesem Garantiehandbuch als Preis einschließlich Mehrwertsteuer definiert wird, wie er auf der offiziellen Rechnung angegeben ist, die der Händler/Vertriebspartner dem Kunden für das zurückgegebene Motorrad ausgestellt hat), sondern trägt auch alle angemessenen Kosten, einschließlich aller Zuschläge, der Kraftfahrzeugsteuer, der Versicherungskosten, der Gebühren für das Kennzeichen, der Inspektions- und Prüfungsgebühren, der Straßeninstandhaltungsgebühren, usw.
Im Fall (2) erstattet der Händler/Vertriebspartner dem Kunden nur den Kaufpreis, der Kunde trägt jedoch alle anderen angemessenen Kosten, wie im obigen Absatz beschrieben. Im Fall (3) erstattet der Händler/Vertriebspartner dem Kunden nur den Kaufpreis nach Abzug der Wertminderung des Motorrads, die mit 2 % des Kaufpreises pro Tag und auf der Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage berechnet wird (berechnet vom Rechnungsdatum bis zum Datum der Rückgabe des Motorrads an den Kunden, wobei beide Daten inbegriffen sind und die Zeit für die Reparatur und die Wartezeit aufgrund fehlender Ersatzteile ausgeschlossen sind), während der Kunde alle anderen angemessenen Kosten wie im obigen Absatz beschrieben trägt.
Ausschlüsse von den chinesischen 3R-Regeln für Motorräder
Die chinesischen 3R-Regeln für Motorräder werden nicht auf das Motorrad angewendet, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  1. Seit dem Rechnungsdatum ist mehr als 1 Jahr vergangen.
  2. Der Kilometerstand beträgt mehr als 6.003 km (3730 mi).
  3. Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, weil er das Motorrad nicht gemäß der Bedienungsanleitung benutzt, wartet oder pflegt.
  4. Schäden, die durch die Demontage durch eine Reparaturwerkstatt verursacht wurden, die kein Harley-Davidson Vertragshändler/Vertriebspartner für die Reparatur des Motorrads ist.
  5. Fehlen des „Drei-Garantien”-Zertifikats oder der gültigen Rechnung (außer für diejenigen, die nachweisen können, dass sich das Motorrad innerhalb der 3R-Garantiezeit befindet).
  6. Wenn das „Drei-Garantien”-Zertifikat geändert wurde oder das Produktionsmodell, die VIN oder die Motornummer auf dem „Drei-Garantien”-Zertifikat nicht mit diesen Informationen des Motorrads übereinstimmt.
  7. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.
Beschränkte Motorradgarantie nur für Japan
Das Handbuch bezieht sich auf die globale Garantiebedingungen, die für die Kunden von Harley-Davidson Japan K.K. (im Folgenden als „HDJ” bezeichnet) gelten. Das Handbuch legt die von den Harley-Davidson Vertragshändlern bei der Bearbeitung von Garantieansprüchen der Harley-Davidson Kunden zu befolgenden Richtlinien sowie das Verfahren für die Beantragung von Rückerstattungen von Harley-Davidson im Zusammenhang mit den für die Kunden erbrachten Leistungen fest. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Harley-Davidson Vertragshändlervertrags (im Folgenden als „Händlervertrag” bezeichnet) und diesem Handbuch haben die Bestimmungen des Händlervertrags Vorrang.
36 Monate/unbegrenzte Kilometerzahl
Das Folgende ist eine Neuformulierung der ausdrücklichen beschränkten Garantie. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dieser Zusammenfassung und den Bedingungen der beschränkten Garantie im Garantiehandbuch gelten die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Bedingungen.