24 Monate/Unbegrenzte Kilometer
Harley-Davidson garantiert für jedes neue Harley-Davidson ® Motorrad des Baujahrs 2021, dass ein Harley-Davidson Vertragshändler jedes Teil des Motorrads, das bei normalem Gebrauch bedingt durch Materialien oder Verarbeitung seitens des Werks nicht funktioniert oder ausfällt, während der geltenden Garantiefrist kostenlos reparieren oder austauschen wird. Im Rahmen der beschränkten Garantie stellt diese Reparatur bzw. Ersatzleistung die einzige Verpflichtung von Harley-Davidson und Ihren einzigen Rechtsanspruch dar. Diese beschränkte Garantie bezieht sich nur auf die unten aufgeführte Geltungsdauer.
Niemand, einschließlich der Harley-Davidson Händler, darf diese Garantie vollständig oder teilweise ändern, erweitern oder einen Rechtsanspruch daraus geltend machen. Als Bedingung für diese Garantie sind Sie für die sachgemäße Benutzung, Wartung und Pflege des Motorrads, wie in der Bedienungsanleitung ausgeführt, verantwortlich. Harley-Davidson empfiehlt, eine Kopie der Wartungsprotokolle und Quittungen aufzubewahren.
ES BESTEHT KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE (MIT AUSNAHME DER SEPARATEN ABGAS- UND BESCHRÄNKTEN GERÄUSCHEMISSIONS- SOWIE RADIOGARANTIEN) FÜR DAS MOTORRAD. Jegliche stillschweigende Garantie der handelsüblichen Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck ist auf die Dauer der ausdrücklichen Garantie oder auf die Dauer beschränkt, die in den Garantiestatuten Ihres Bundesstaates vorgeschrieben ist, je nachdem, welche kürzer ist. Jegliche gesetzliche Gewährleistung kann nicht auf nachfolgende Käufer des Motorrades übertragen werden.
Die gesetzliche Gewährleistung zur Eignung für einen bestimmten Zweck gilt nicht, wenn das Motorrad für den Renneinsatz verwendet wird; auch dann nicht, wenn das Motorrad für den Renneinsatz ausgestattet ist. In Staaten, in denen zeitliche Begrenzungen gesetzlicher Gewährleistungen unzulässig sind, gilt die obige Beschränkung u. U. nicht.
HARLEY-DAVIDSON UND SEINE VERTRAGSHÄNDLER SIND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, FÜR KEINERLEI VERLORENE ZEIT, UNANNEHMLICHKEITEN, VERLUST DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT DES MOTORRADS, GEWERBLICHEN VERLUST ODER ANDERE ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR.
Harley-Davidson und Ihr Händler übernehmen keine Haftung für Zeit- oder Einkommensverluste, Unannehmlichkeiten, Verluste durch Transport oder Einsatz Ihres Motorrads, die Kosten eines Mietmotorrads, Kraftstoff, Reisen, Verpflegung oder Unterkunft, oder sonstige Neben- oder Folgeschäden.
Schadenersatzforderungen werden unter Umständen nicht beglichen, sofern geltendes Recht deren Haftungsausschluss nicht untersagt. Sie können keine Gewährleistungsansprüche als Vertreter bei einer Sammelklage, als selbstständiger Staatsanwalt, oder im Rahmen einer sonstigen Vertreterschaft geltend machen.
Harley-Davidson übernimmt keine Haftung für aus Lieferverzögerungen oder der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen entstandenen Ansprüche.
In Ländern, in denen der Ausschluss bzw. die Begrenzung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig ist, finden die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse u. U. keine Anwendung.
Diese Garantie gewährt Ihnen bestimmte zusätzliche Rechtsansprüche, und möglicherweise haben Sie, je nach Land, noch weitere Rechte. Entscheidungen, die auf Landesgesetzen gegen den Import minderwertiger Waren, staatlichen Schiedssprüchen und/oder Streitbeilegungen basieren, haben immer Vorrang vor Unternehmensrichtlinien.
Für diese beschränkte Garantie gelten die folgenden Bestimmungen:
Geltungsdauer
  1. Die Geltungsdauer dieser beschränkten Garantie beträgt 24 Monate ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte (a) das Datum des Erstkaufs des Motorrads im Einzelhandel von einem Harley-Davidson-Vertragshändler oder (b) dem dritten Jahrestag des letzten Tages des Modelljahrs des Motorrads. Der Harley-Davidson-Vertragshändler wird ein elektronisches Verkaufs- und Garantieregistrierungsformular einreichen, damit die beschränkte Garantie wirksam wird.
  2. Ein nicht abgelaufener Teil dieser beschränkten Garantie kann bei Weiterverkauf des Motorrads während der beschränkten Garantiezeit auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.
Pflichten des Eigentümers
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, bitte das Motorrad auf eigene Kosten innerhalb der beschränkten Garantiezeit zu einem Harley-Davidson-Vertragshändler bringen. Der Harley-Davidson Vertragshändler sollte in der Lage sein, die Garantiewartung während der üblichen Geschäftsstunden und abhängig vom Arbeitsanfall in der Wartungsabteilung und der Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzunehmen. Der Händler kann Sie bitten, einen Termin zu vereinbaren und das Motorrad zur Diagnose und Reparatur zum festgelegten Zeitpunkt in die Werkstatt zu bringen.
Ausschließungen
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für On-Road-Motorräder.
  1. Motorräder/Beiwagen, die nicht gemäß den Anweisungen im Fahrerhandbuch betrieben oder gewartet wurden.
  2. Mit denen unsachgemäß umgegangen wurde, die vernachlässigt wurden, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, die im Gelände benutzt oder zu Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden.
  3. Die nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes, in dem sie registriert sind, ausgestattet sind.
  4. In die Gelände- oder Hochleistungskomponenten eingebaut wurden, um die Leistung zu erhöhen, an die eine Anhängerkupplung angebracht wurde oder an denen nicht genehmigte Modifizierungen vorgenommen wurden (auch wenn diese Modifizierungen Harley-Davidson ® Originalteile und Zubehör umfassen, die zum Gebrauch an Ihrem Motorrad nicht zugelassen sind). Diese Änderungen können die gesamte bzw. einen Teil Ihrer neuen beschränkten Motorrad-Garantie außer Kraft setzen. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
  5. Die höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, darunter, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder jeglichen anderen Umständen, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen, ausgesetzt waren.
  6. Das in einen Unfall oder eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
On-Road/Off-Road-Fahrzeuge
Harley-Davidsons Pan America wurde für Straßeneinsätze und mäßige Geländeeinsätze entwickelt. Dazu gehört der Einsatz auf asphaltierten Straßen, Schotterstraßen und präparierten Pisten, umfasst jedoch keine Wettkampfstrecken, Rallyerouten oder ähnliche Nutzungen.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für On-Road/Off-Road-Motorräder
  1. Die nicht gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wurden.
  2. Mit denen unsachgemäß umgegangen wurde, die vernachlässigt wurden, die nicht ordnungsgemäß aufbewahrt oder zu Rennen oder sonstigen Wettkämpfen eingesetzt wurden.
  3. Die nicht gemäß den Gesetzen des Absatzgebietes, in dem sie registriert sind, ausgestattet sind.
  4. In die Gelände- oder Hochleistungskomponenten anderer Hersteller eingebaut wurden, um die Leistung zu erhöhen, an die eine Anhängerkupplung angebracht wurde oder an denen nicht genehmigte Modifizierungen vorgenommen wurden (auch wenn diese Modifizierungen Harley-Davidson ® Originalteile und Zubehör umfassen, die zum Gebrauch an Ihrem Motorrad nicht zugelassen sind). Diese Änderungen können die gesamte bzw. einen Teil Ihrer neuen beschränkten Motorrad-Garantie außer Kraft setzen. Für Details einen Harley-Davidson-Vertragshändler aufsuchen.
  5. Die höherer Gewalt, Krieg, Ausschreitungen, Aufruhr, nuklearer Kontamination, Naturkatastrophen, darunter, jedoch nicht beschränkt auf, Blitzschlag, Waldbrände, Sandstürme, Hagel, Eisstürme, Erdbeben oder Fluten oder jeglichen anderen Umständen, die nicht der Kontrolle von Harley-Davidson unterliegen, ausgesetzt waren.
  6. Das in einen Unfall, eine Kollision verwickelt war oder fallen gelassen oder angeschlagen wurde.
Weitere Einschränkungen
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für:
  1. Ersatzteile und Arbeitsaufwand für normale Wartungsarbeiten, die in der Bedienungsanleitung empfohlen werden, oder Ersatz von Teilen bei normalem Verschleiß und normaler Abnutzung, insbesondere: Glühlampen, Reifen, Schmierfett, Öl und Filter, Reinigung der Kraftstoffanlage, Wartung der Batterie, Motorwartung, Einstellungen von Zündkerzen, Bremse, Kupplung und Kette/Riemen und Austausch der Kette.
  2. Optische Beanstandungen, die auf mangelhafte Sorgfalt oder Pflege seitens des Besitzers oder auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind (ausgenommen Beanstandungen aufgrund von Werksmaterial- oder Verarbeitungsfehlern, die unter diese beschränkte Garantie fallen).
  3. Optische Beanstandungen, die bei der Auslieferung bereits festzustellen waren, jedoch vom verkaufenden Harley-Davidson-Vertragshändler vor der Auslieferung nicht erfasst wurden.
  4. Defekte oder Schäden am Motorrad, die von Änderungen hervorgerufen wurden, die nicht in Übereinstimmung mit Harley-Davidson Werksvorgaben durchgeführt wurden oder durch Änderungen oder Verwendung von Teilen oder Zubehör verursacht wurden, die nicht für die Bauart oder das Modelljahr des jeweiligen Motorrads genehmigt waren.
  5. Schäden, die durch den Einbau oder die Nutzung von Nicht-Harley-Davidson Bauteilen verursacht werden, einschließlich von einem Harley-Davidson Vertragshändler eingebauter Bauteile, die zum Ausfall eines Harley-Davidson ® Originalbauteils führen. Beispiele umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, leistungssteigernde Antriebsstrangbauteile oder Software, Auspuffanlagen, Anhängerkupplungen, nicht zugelassene Reifen, Tieferlegungssätze, Lenker, mit der werkseitigen elektrischen Anlage verbundenes Zubehör sowie zusätzlicher Stauraum oder Gepäck.
  6. Aufgerüstete Teile sind als Ersatzteile für Garantiearbeiten nicht zulässig. Im Rahmen der beschränkten Garantie sind Reparatur oder Austausch defekter Teile erlaubt, um das Fahrzeug, eine Komponente oder ein Teil mit werkseitig gelieferten Materialien wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Wir werden alle nötigen Schritte unternehmen, um das betroffene Teil zu reparieren/ersetzen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Dazu gehört nicht die Verwendung von aufgerüsteten Teilen, es sei denn, es sind keine anderen geeigneten Komponenten als Ersatzteil verfügbar. In diesem Fall wäre eine Genehmigung vor der Reparatur erforderlich.
  7. US-Kunden: Mängel oder Beschädigungen an den Antriebsstrangkomponenten eines Motorrads, das mit einem Tuner oder einer Kalibrierung getunt wurde, der bzw. die nicht durch eine ARB-Durchführungsverordnung für Kalifornien (California ARB Executive Order) abgedeckt ist oder anderweitig durch die EPA genehmigt wurde.
Wichtig: Sorgfältig durchlesen
  1. Unsere Harley-Davidson-Vertragshändler sind unabhängige Inhaber und Betreiber ihres Geschäfts und verkaufen möglicherweise auch Produkte, die nicht von Harley-Davidson stammen. Aus diesem Grund IST HARLEY-DAVIDSON FÜR DIE SICHERHEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG VON TEILEN, ZUBEHÖR ODER DESIGN-MODIFIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH U. A. DER ARBEITSAUSFÜHRUNG, DIE NICHT VON HARLEY-DAVIDSON HERGESTELLT BZW. ZUGELASSEN SIND, JEDOCH VON HARLEY-DAVIDSON-VERTRAGSHÄNDLERN VERKAUFT UND/ODER EINGEBAUT WERDEN, NICHT HAFTBAR.
  2. Diese beschränkte Garantie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Harley-Davidson. Er gilt getrennt und unabhängig von Garantien oder Serviceplänen, die von einem Harley-Davidson Vertragshändler erhalten oder erworben werden können. Der Harley-Davidson-Vertragshändler ist nicht dazu berechtigt, die Bedingungen dieser beschränkten Garantie auf jegliche Weise abzuändern, zu modifizieren, zu erweitern oder in jeglicher Weise zu ändern.
  3. Alle von Harley-Davidson genehmigten Garantiearbeiten oder Garantieteile entheben Harley-Davidson nicht des Rechts, später in zutreffenden Fällen Ausnahmeregelungen geltend zu machen.
  4. Harley-Davidson und seine Vertragshändler behalten sich das Recht vor, von Harley-Davidson konstruierte und erzeugte Motorräder jederzeit zu modifizieren oder zu reparieren, ohne zusätzliche Verpflichtungen einzugehen, dieselben Modifizierungen oder Änderungen an bereits erzeugten und verkauften Motorrädern vorzunehmen. Harley-Davidson behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Reparaturen nach der Garantiefrist vorzunehmen, Reparaturkampagnen durchzuführen, freiwillige oder Kulanzreparaturen sowie verlängerte Garantiedeckung für bestimmte Motorräder anzubieten. Die genannten Reparaturen und die Verlängerung der Garantiedeckung verpflichten Harley-Davidson auf keine Weise, ähnliche Maßnahmen für Eigentümer ähnlicher Motorräder bereitzustellen. Harley-Davidson kann von Zeit zu Zeit spezielle Vergütungsprogramme anbieten, um einen Teil oder alle Kosten bestimmter Reparaturen zu übernehmen, die über den Umfang der beschränkten Garantie hinausreichen. Fragen Sie bei Ihrem Harley-Davidson Vertragshändler nach, ob solche Programme verfügbar sind. In Ihrem Bundesland könnten solche Angebote gesetzlich verboten sein; in diesem Fall sind diese eventuell nicht verfügbar.
  5. Dadurch, dass ein Teil als Harley-Davidson beschriftet oder gekennzeichnet ist, ist es nicht automatisch für die Marke und das Modell des Motorrads geeignet oder zugelassen. Der Einsatz von Teilen, die nicht für das Motorrad konzipiert und getestet wurden, kann negative Konsequenzen für die Leistung des Motorrads haben und kann Zustände verursachen, die von der beschränkten Garantie nicht abgedeckt werden.
Umweltfaktoren
  1. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an einer Komponente nur einmal unter bestimmten Bedingungen ab. Wenn an einem Fahrzeug eine oder mehrere dieser Bedingungen an mehr als einer Komponente vorliegen, wird die Garantieabdeckung abgelehnt.
  2. Die Garantie deckt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an mehreren Komponenten nur ab, wenn es sich um dieselbe Komponente handelt (beide Spiegel, beide Fahrertrittbretter usw.).
  3. Die Garantie deckt zu keinem Zeitpunkt Rost/Korrosion und/oder Lochfraß an den Rädern ab, soweit der Zustand nicht ordnungsgemäß in der DPQA dokumentiert wurde. Für garantieberechtigte Zustände siehe den Leitfaden zur kosmetischen Qualität.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Rost/Korrosion und/oder Lochfraß infolge von Schäden durch Fremdkörper auf der Fahrbahn, Gefahrenquellen, Vernachlässigung, Chemikalienbelastung oder Missbrauch des Motorrads.
  5. Die Garantie deckt keinen Rost/Korrosion in den Kraftstofftanks ab.
  6. Die Garantie deckt keinen Rost/Korrosion und/oder Lochfraß oder Teileverschleiß ab, die durch Geländeeinsatz des Motorrads verursacht werden.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, das Motorrad vor jeglichen kosmetischen Mängeln zu schützen, die sich aus dem Gebrauch und/oder aus Witterungseinflüssen ergeben.